Betreff
Brandschutzmaßnahmen der Kath. Kindertageseinrichtung St. Marien, An der Lauseiche 3; hier: Zuschuss zu den Baukosten im Hortbereich
Vorlage
512/041/2017
Aktenzeichen
IV/512-3/PK017
Art
Beschlussvorlage
  1. Für die Brandschutzmaßnahmen der Kath. Kindertageseinrichtung St. Marien, An der Lauseiche 3 in 91058 Erlangen, werden die bestehenden 13 Krippenplätze, 125 Kindergartenplätze und 50 Hortplätze weiterhin als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

  1. Die Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul / St. Marien erhält für die Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kinderhort St. Marien nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 134.700,00 €.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

·                   Erhalt der Kindertagesbetreuungsplätze

 

Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:

 

Zur Krippe:

Die 13 Betreuungsplätze der katholischen Kinderkrippe St. Marien werden dem U3-Planungsbezirk F-Bruck zugerechnet. Dort stehen aktuell für 524 Kinder im Alter unter 3 Jahren (Stand 31.12.2016) insgesamt 184 Betreuungsplätze (davon 137 im Krippenbereich und 47 in der Kindertagespflege) zur Verfügung. Die lokale rechnerische Versorgungsquote liegt aktuell bei ca. 35% und damit unter dem vom Stadtrat festgelegten lokalen Zielkorridor von 40 bis 45% (stadt-weite Quote aktuell ca. 43%, Zielkorridor 45 bis 50%).

Die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Abteilung Statistik und Stadtforschung vom April 2016 geht im Jahre 2020 von einer reduzierten U3-Kinderzahl von 423 im Planungsbezirk aus. Von Juni bis Dezember 2016 ist die reale Kinderzahl im Krippenalter von 458 auf 524 Kinder gestiegen (ca. 13%). Die Bevölkerungsprognose deutete noch auf eine leichte Senkung hin (443).

Im Oktober 2016 hat sich der Stadtrat mit dem kommenden Bedarf an Kindertagesbetreuungs-plätzen in Erlangen beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat er einem Ausbau der Betreuungs-plätze im U3-Planungsbezirk F-Bruck zugestimmt (Vorlage 51/109/2016).

Aus bedarfsplanerischer Sicht werden die 13 Betreuungsplätze in der katholischen Kinderkrippe St. Marien weiterhin als notwendig angesehen, um den lokalen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.

 

Zum Kindergarten:

Im Kindergartenplanungsbezirk 9 Bruck gibt es für 461 Kinder (Stand 31.12.2016) im Kindergartenalter 400 Betreuungsplätze. Dies entspricht einer lokalen rechnerischen Versorgungsquote von ca. 87% und bedeutet, dass rechnerisch zwar jedem im Planungsbezirk wohnenden Kindergartenkind in der Stadt Erlangen (aktuelle Versorgungsquote 100%) ein Betreuungsplatz angeboten werden kann, jedoch nicht jedem Kind in einer Einrichtung, die im Planungsbezirk liegt.

Eine zu erwartende Steigerung der Kindergartenkinder im Jahre 2019 auf 483 hat die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Abteilung Statistik und Stadtforschung vom April 2016 im Planungsbezirk ergeben. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 5% im Vergleich zum Jahresende 2016. Der Stadtrat hat sich für den Kindergartenplanungsbezirk für einen weiteren Ausbau (s. o. Krippen) von Kindergartenplätzen ausgesprochen.

Die bestehenden 125 Betreuungsplätze im katholischen Kindergarten St. Marien sind aus bedarfsplanerischer Sicht auch zukünftig notwendig.

 

Zum Hort:

Der katholische Hort St. Marien bietet im Sprengel der Grundschule „An der Brucker Lache“ 50 Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Im Schulsprengel gibt es für 148 Grundschüler (Schuljahr 2016/17) weiterhin 48 Lernstubenplätze und 17 Plätze in der schulischen Mittagsbetreuung, ins-gesamt 115 Betreuungsplätze. Die schulbezogene Versorgungsquote liegt aktuell bei ca. 78% (stadtweit ca. 82%).

Zum Schuljahr 2022/23 geht die Schülerprognose der Abteilung für Statistik und Stadtplanung (April 2016) von 205 Grundschülern an der Schule aus. Dies würde eine Steigerung von ca. 39% bedeuten.

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung sind alle bestehen Hortplätze in St. Marien weiterhin notwendig.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten für den Kinderhort St. Marien nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Maßnahmenbeschreibung:

 

Die Kath. Kirchenstiftung St. Marien hat im Jahr 1978 das Gemeindezentrum mit Kindergarten und Kinderhort errichtet und in Betrieb genommen. Kirche und Pfarrhaus wurden später in einem zweiten Bauabschnitt errichtet.

In den Jahren 1996 bis 1998 wurde die Kindertageseinrichtung generalsaniert und um einen Mehrzweckraum erweitert (mit einem Baukostenzuschuss aus städtischen und staatlichen Mitteln). In diesen Mehrzweckraum wurde um die Jahrtausendwende eine Krippengruppe eingerichtet.

 

Im Dezember 2016 beantragte die Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul / St. Marien beim Stadtjugendamt einen Zuschuss zu den Baukosten für nun notwendige Brandschutzmaßnahmen (Auflagen lt. Feuerbeschau, Baugenehmigung liegt bereits vor).

 

Die wesentlichen Änderungen für den Hort sind

-       der Anbau einer Fluchttreppe als zweiter Fluchtweg für die Gruppenräume im Obergeschoss sowie

-       die Schaffung eines abgeschlossenen Treppenraumes durch den Einbau zusätzlicher Wände.

Krippe und Kindergarten erhalten Fluchttüren aus dem Schlafraum bzw. Intensivraum (anstelle vorhandener Fenster).

 

Förderrechtliche Beurteilung:

 

Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind die Brandschutzmaßnahmen im Hort nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art 10 FAG zuweisungsfähig:

 

Kosten und Kostenaufteilung (Hort):

Kosten für den Hort laut Kostenschätzung vom 01.02.2017:

KGr 300, 400 und 700

182.225,89 €

 

Baukosten, die gefördert werden

KGr

145.150,25 €

Architektenpauschale

max. 16 % aus KGr 300 und 400

23.224,04 €

= förderfähige Kosten

 

168.374,29 €

Gesamtzuschuss (80 % der förderfähigen Kosten)

80 % aus 168.374,29 €

134.700,00 €

 

 

 

Finanzierung im Detail:

FAG-Förderung

Zuschussanteil Regierung

55 % aus 134.700,00 €

74.000,00 €

Zuschussanteil Stadt Erlangen

45 % aus 134.700,00 €

60.700,00 €

Eigenanteil Träger (Hort)

 

47.525,89 €

Gesamtkosten (Hort)

 

182.225,89 €

 

Da die Zweckbindungsfrist des Baukostenzuschusses für die Generalsanierung 1996-1998 noch nicht abgelaufen ist, wird es durch die nun geplanten Maßnahmen voraussichtlich zu einer geringfügigen Rückforderung kommen (Beurteilung und Berechnung durch die Regierung von Mittelfranken steht noch aus). 

 

Die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen in Krippe und Kindergarten betragen laut Kostenschätzung vom 01.02.2017 65.092,73 €, liegen somit unter der Bagatellgrenze (= 100.000 € laut Zuweisungsrichtlinie „FAZR“) und sind folglich nicht zuweisungsfähig.

 

Der Eigenanteil des Trägers für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen beläuft sich demnach auf

47.525,89 € für den Hort (anteilig) und

65.092,73 € für Krippe und Kindergarten (komplett)

= 112.618,62 €

 

Zeitschiene:

 

Der Träger zeigte die Maßnahme im Dezember 2016 an, sodass sie bei der Mittelplanung für 2017 nicht berücksichtigt war. 

Die vollständigen Antragsunterlagen liegen dem Stadtjugendamt seit 23.02.2017 vor.

Aufgrund der Dringlichkeit (Brandschutz/Sicherheit), dem vergleichbar geringen Umfang und weil sich eine andere Maßnahme aktuell verzögert, kann die Maßnahme vorgezogen werden.

Der Träger plant den Baubeginn für die Osterferien 2017 (Krippe und Kindergarten) und plant die Maßnahmen im Hort noch dieses Jahr fertigzustellen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Nach der vorgelegten Kostenschätzung (Hort) vom 01.02.2017 betragen die Gesamtkosten für die Brandschutzmaßnahme des Hortes 182.225,89 €, davon sind 168.374,29 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von 134.700,00 €, welcher mit 74.000,00 € (55%) durch den Freistaat Bayern refinanziert wird. Somit bleibt der Stadt Erlangen ein Förderanteil von 60.700,00 €.

 

Investitionskosten:

134.700,00 €

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

74.000,00 €

bei Sachkonto:365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

 

Nachträgliche notwendig werdende, geringfügige Änderungen des Finanzierungsplans von bis zu 10 % (z.B. aufgrund einer Änderung des Kostenrichtwertes, der Förderquote oder der förderrechtlichen Bewertung durch die Regierung von Mittelfranken) sind gedeckt.

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: