Betreff
Satzung zur Änderung der Marktsatzung der Stadt Erlangen
Vorlage
30/059/2017
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) (Entwurf vom 17.03.2017, Anlage) wird beschlossen.


Die neue Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) wurde in der Stadtratssitzung am 27.10.2016 beschlossen. Auf Bitte der Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht wurden der Beginn des Weihnachtsmarktes und die Öffnung am 24.12. (Heilig Abend) an einem Sonntag nochmals in der Stadtratssitzung vom 19.01.2017 diskutiert. Durch Beschluss beauftragte der Stadtrat die Verwaltung mit der Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) bezüglich des § 13 Weihnachts- und Christbaummarkt. Danach soll der Weihnachtsmarkt am 1. Werktag nach dem Totensonntag, aber nicht vor dem 24. November beginnen. Außerdem wird am Heiligen Abend, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, von 11:00 bis 14:00 Uhr geöffnet sein. 

Außerdem wünschen sich die Händlerinnen und Händler des Lichtmess- und Augustmarktes samstags eine Anpassung der Öffnungszeit an die Kernzeit des Wochenmarktes (9:00 Uhr). Bisher war der Beginn auf 11:00 Uhr festgelegt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine derartige Regelung. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Lichtmessmarkt und der Augustmarkt samstags bereits um 9:00 Uhr beginnen können.

 

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt

 


Anlagen:        Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen
                        (Marktsatzung) vom 17.03.2017