Die am 26.03.2015 beschlossenen Vergaberichtlinien für den
Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ werden wie
folgt geändert:
Punkt 1 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
Der Erlanger Weihnachtsmarkt findet jährlich auf dem Schloßplatz in Erlangen
statt. Er beginnt am 1. Werktag nach dem Totensonntag, aber nicht vor dem 24.
November, und endet mit Ablauf des 24. Dezember.
Die Änderung tritt zum 01.05.2017 in Kraft.
Die Satzung für die Märkte der
Stadt Erlangen (Marktsatzung) wird geändert. Die Änderungen betreffen auch den
Erlanger Weihnachtsmarkt. Die Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt "Erlanger Waldweihnacht am
Schloßplatz" müssen an die Änderungen der Marktsatzung angepasst werden.
Punkt
1 Absatz 2 ist bezüglich des Beginns des Erlanger Weihnachtsmarktes von
Mittwoch vor dem 1. Advent auf 1. Werktag nach dem Totensonntag zu ändern.
Die Beendigung des Erlanger Weihnachtsmarktes am 23.12., wenn der 24.12.
ein Sonntag ist, entfällt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen:
Vergaberichtlinie für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht
am Schloßplatz“