Betreff
Änderung der Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt "Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz"
Vorlage
32-3/019/2017
Aktenzeichen
III/32-3
Art
Beschlussvorlage

Die am 26.03.2015 beschlossenen Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“ werden wie folgt geändert:

Punkt 1 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
Der Erlanger Weihnachtsmarkt findet jährlich auf dem Schloßplatz in Erlangen statt. Er beginnt am 1. Werktag nach dem Totensonntag, aber nicht vor dem 24. November, und endet mit Ablauf des 24. Dezember.

Die Änderung tritt zum 01.05.2017 in Kraft.


Die Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) wird geändert. Die Änderungen betreffen auch den Erlanger Weihnachtsmarkt. Die Vergaberichtlinien für den Erlanger Weihnachtsmarkt "Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz" müssen an die Änderungen der Marktsatzung angepasst werden.

 

Punkt 1 Absatz 2 ist bezüglich des Beginns des Erlanger Weihnachtsmarktes von Mittwoch vor dem 1. Advent auf 1. Werktag nach dem Totensonntag zu ändern.
Die Beendigung des Erlanger Weihnachtsmarktes am 23.12., wenn der 24
.12. ein Sonntag ist, entfällt.

 

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt


Anlagen:
Vergaberichtlinie für den Erlanger Weihnachtsmarkt „Erlanger Waldweihnacht am Schloßplatz“