Betreff
Konzept für die Unterstützung von Kinderbetreuung in Randzeiten durch das Erlanger Familienbündnis
Vorlage
51/132/2017
Aktenzeichen
IV/51/MM013
Art
Beschlussvorlage

Dem Konzept für die Unterstützung von Alleinerziehenden bei der Kinderbetreuung in Randzeiten sowie der damit verbundenen Finanzierung der Betreuungsleistung wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Alleinerziehenden in Erlangen wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch in Randzeiten ermöglicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufbau und Vorhalt eines Unterstützungssystems wie unter Ziff. 3. beschrieben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1. Ausgangssituation

 

Im Sachbericht zum JHA-Beschluss vom 13.10.2016 (51/108/2016)  zur Verbesserung der Kin-derbetreuung in Randzeiten wird die Bedarfssituation von Alleinerziehenden unter Auswertung von Expertengesprächen dargestellt.

 

Es zeigt sich, dass es eine zahlenmäßig aktuell nicht quantifizierbare Gruppe von Alleinerziehenden gibt, die wegen des Fehlens familiärer Unterstützung in bestimmten Zeitfenstern Bedarf auf Kinderbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen haben. Andere Möglichkeiten wie die Betreuung des Kindes durch eine qualifizierte Tagesmutter können den Bedarf ebenfalls nicht abdecken. Tagesmütter betreuen zwar Kinder zuweilen auch in Randzeiten, jedoch in der Regel nur diejenigen, die sie auch zu regulären Zeiten betreuen oder einmal betreut haben.

 

Da Alleinerziehende oftmals über wenig Einkommen verfügen, ist es ihnen meist nicht möglich, die zusätzlich nötige Kinderbetreuung in Randzeiten selbst zu finanzieren mit der Folge, dass eine Berufsausübung oder das Erlernen eines Berufs verhindert oder erschwert werden. Eine fehlende Berufsqualifizierung oder lange Lücken in der Erwerbsbiografie wirken sich jedoch langfristig negativ auf die Berufsbiografie und auf die Selbstwirksamkeit der Betroffenen aus und können  eine längere Abhängigkeit von Sozialleistungen zur Folge haben. Auch für die Kinder von Alleinerziehenden hat das Leben in einer sozialen Randlage negative Auswirkungen.

 

Wenn es gelingt, durch ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot die meist zeitlich eng be-grenzten Betreuungslücken zu schließen, können solche negativen Folgen vermieden werden. Insbesondere im Hinblick auf die betroffenen Kinder, um ihnen die gem. § 11 SGB VIII zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen, will das Stadtjugendamt die Umsetzung von Randzeitenbetreuung für Alleinerziehende in bestimmten Bedarfslagen fördern. Die Unterstützung soll in Kooperation mit dem Erlanger Familienbündnis und dem Sonder-fonds für Kinder der Bürgerstiftung wie im Folgenden beschrieben umgesetzt werden.

 

2. Unterstützung bei der Organisation einer Kinderbetreuung in Randzeiten durch Kooperationen im Familienbündnis

 

Das Erlanger Familienbündnis engagiert sich für Alleinerziehende und Familien mit wenig sozialem Netz und unterstützt diese durch bestehende Kooperationen im Bündnis. Darüber hinaus verfolgt das Erlanger Familienbündnis die Verbesserung von Kinderbetreuung in Randzeiten als Schwerpunktthema weiter und strebt den Ausbau bestehender und die Neugestaltung weiterer Angebote an. Aktuell bestehen folgende Unterstützungsangebote.

 

Känguru – Projekt „Krankes Kind“

 

Das Betreuungsteam im langjährig erprobten Känguru-Projekt kann auch für weitere Notsituationen, außer der Betreuung des kranken Kindes zu Hause, und bei Bedarf auch für eine zeitlich begrenzte Randzeitenbetreuung angefragt werden. Gelänge es, für das Team noch weitere Betreuungskräfte zu akquirieren, könnte das gut aufgestellte Projekt weiter ausgebaut werden. Bemühungen zur Akquise von weiteren Betreuungskräften laufen derzeit.

 

Kooperation mit dem Familienservice der FAU

 

Der Familienservice der FAU mit seinem Betreuungskräfte-Pool von Studierenden der FAU steht auch für Alleinerziehende, die nicht Beschäftigte oder Studierende der FAU sind, offen. Auf eine Anfrage der Geschäftsführerin des Familienbündnisses, wird in dem Pool nach einer geeigneten studentischen Betreuungskraft für die gewünschte Betreuungszeit gesucht. Die vom Familienservice der FAU erarbeiteten Regularien zur Abwicklung eines solchen Einsatzes finden Anwendung und erleichtern die Durchführung.

 

3. Finanzielle Unterstützung – Bedarfsvoraussetzungen

 

Nicht immer gelingt es, einen Randzeitenbetreuungsbedarf innerhalb der Kooperationen im Familienbündnis abzudecken. Dies betrifft vor allem Betreuungsbedarf in den frühen Morgenstunden und/oder wenn Betreuung regelmäßig über einen längeren Zeitraum benötigt wird.

In einigen Fällen haben die betroffenen Alleinerziehenden bereits eigene individuelle Betreuungs-lösungen über Vereine/Initiativen oder Bekannte/Nachbarn etc. gefunden, benötigen zur Realisierung jedoch finanzielle Unterstützung. Diese kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen.

 

Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung bei selbst organisierten Betreuungslösungen:

 

     Allein erziehender Elternteil

     Kinderbetreuung in Randzeiten ist notwendig, um einen Beruf zu erlernen, ein Praktikum
      durchzuführen oder den Beruf ausüben zu können.

     Im familiären Umfeld/Bekanntenkreis kann die Kinderbetreuung nicht geleistet werden

     Das zu betreuende Kind ist zwischen zwei und zehn Jahre alt.

     Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen/die Betreuungsmöglichkeiten innerhalb
      schulischer Betreuungsangebote werden voll ausgeschöpft.

     Unterstützungsbedürftig ist, wer über ein verfügbares Jahreseinkommen unterhalb der Ein-
      kommensgrenzen des § 85 Abs. 2 SGB XII verfügt (siehe Anlage).
 

     Das zu versteuernde Jahreseinkommen lt. Einkommenssteuerbescheid entspricht dem
     Bruttoeinkommen nach Abzug von Versicherungsbeiträgen, Vorsorgeaufwendungen und
     Freibeträgen. Um das tatsächlich verfügbare Jahreseinkommen zu erhalten, ist der Steu-
     eranteil abzuziehen. Für die vereinfachte Einkommensüberprüfung wird hier ein fiktiver
     pauschaler Steueranteil von 20 % abgezogen.

 

4. Finanzielle Unterstützung - Durchführungsbedingungen 

 

     Die Verpflichtung einer Betreuungskraft erfolgt auf der Grundlage eines Betreuungsver-
      trags zwischen der Alleinerziehenden/dem Alleinerziehenden und der Betreuungskraft. Die
      Auswahl der Betreuungskraft und die Verantwortung für deren Handeln obliegen allein der
      Alleinerziehenden/dem Alleinerziehenden (= Auftraggeberin/Auftraggeber).

     Die Vorsorge für evtl. erforderliche Versicherungen der Betreuungskraft obliegt der Auf-
      traggeberin/dem Auftraggeber.

     Der Kostenaufwand für die Kinderbetreuung wird durch eine der Rechnung beizufügende
      monatliche Stundendokumentation dargelegt.

     Pro Betreuungsstunde wird ein Zuschuss von 3 € gewährt.

     Der Einkommensnachweis soll durch den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres er-
      bracht werden. Alternativ können die Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate vorgelegt
      werden. Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II legen als Einkommensnachweis den Sozi-
      alleistungsbescheid vor. Bei Vorlage eines Kindergartengebührenbefreiungsbescheids mit
      vollständiger Gebührenbefreiung ist kein weiterer Einkommensnachweis mehr erforderlich.

 

5. Nötige Ressourcen

 

Der Sonderfonds für Kinder der Bürgerstiftung stellt Spendenmittel für die finanzielle Unterstützung von Alleinerziehenden für die hier beschriebenen Bedarfe zur Verfügung. Entsprechend dem Stiftungszweck des Sonderfonds soll damit der Gefährdung durch Armut oder durch eingeschränkte Teilhabechancen des Personenkreises wirksam entgegen gewirkt werden.

Das Jugendamt leistet organisatorische und personelle Unterstützung für die Umsetzung der Randzeitenbetreuung für Alleinerziehende. Die beim Stadtjugendamt angesiedelte Geschäftsführung des Familienbündnisses wird die Bearbeitung der Bedarfsfälle zunächst übernehmen. Je nach Entwicklung der Fallzahlen und des dafür erforderlichen Zeitaufwands sind weitere personelle Ressourcen innerhalb des Jugendamts zur Verfügung zu stellen.

 

Für Bedarfsfälle, die nicht genau dem Stiftungszweck der Bürgerstiftung entsprechen oder in den Aufgabenbereich des Jugendamts fallen, erfolgt die Finanzierung über Jugendamtsmittel.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: