Betreff
Beleuchtung Theaterplatz
Vorlage
66/173/2017
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Im Zusammenhang mit einer Anfrage zur Qualität der Straßenbeleuchtung des Theaterplatzes kann aus Sicht der Verwaltung folgendes mitgeteilt werden:

 

Die Straßenbeleuchtung im Bereich des Theaterplatzes entspricht nicht den Anforderungen welche an eine öffentliche Verkehrsfläche dieser Art gestellt werden müssen. Auch vor dem Hintergrund der zentralen innerstädtischen Lage mit seiner Bedeutung für das öffentliche Leben ist die Beleuchtung dieses Bereiches als überarbeitungswürdig einzustufen. Zusätzlich sind einige der Beleuchtungsanlagen, insbesondere im Bereich der Straßen, deutlich überaltert und müssten dringend erneuert werden.

 

Vor dem Hintergrund der bisherigen städtebaulichen Planungsansätze zur Entwicklung des Theaterplatzes war eine Neukonzeptionierung der Straßen- und Platzbeleuchtung bisher nicht sinnvoll, da die Beleuchtung immer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gestaltung des Verkehrs- und Stadtraumes zu sehen ist. Da eine städtebauliche Umgestaltung des Theaterplatzes bis auf weiteres nicht absehbar ist, wird aus Sicht der Verwaltung eine Neukonzeptionierung der Straßenbeleuchtung derzeit nicht vordringlich weiterverfolgt.

Die Verwaltung wird diese Maßnahme trotz der gegebenen Erforderlichkeit wegen offener Fragen bei der Verkehrsraumgestaltung im Arbeitsprogramm bis auf weiteres zurückstellen und die Beleuchtungsanlage mit Unterhaltsmitteln in Betrieb halten ohne die Beleuchtungssituation zu verbessern.

 


Anlagen: