Die befristete Verkürzung der Öffnungszeit am Donnerstag um zwei Stunden im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen wird bis zur Umsetzung der beschlossenen Jobcenterreform mit dem Ziel einer räumlichen Zusammenlegung von Abt. 501 mit der GGFA und der Schaffung einer gemeinsamen, neuen Eingangszone verlängert (nach derzeitiger Einschätzung ca. Anfang des Jahres 2018).
Abt. 501 hat bis zu diesem Zeitpunkt zu folgenden Zeiten für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch die Verlängerung der reduzierten Öffnungszeiten soll aus Gründen der Personalfürsorge eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einerseits und eine zügige Bearbeitung von Anträgen andererseits erreicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bis zur Umsetzung der beschlossenen Jobcenterreform mit dem Ziel einer räumlichen Zusammenlegung von Abt. 501 mit der GGFA und der Schaffung einer gemeinsamen, neuen Eingangszone soll die Öffnungszeit weiterhin verkürzt werden (nach derzeitiger Einschätzung ca. bis Anfang des Jahres 2018).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
In der Sitzung des HFPA vom 25.06.2014 wurde erstmals beschlossen, die Öffnungszeiten befristet bis 31.12.2014 um zwei Stunden am Donnerstag zu reduzieren. In den Sitzungen des HFPA vom 19.11.2014, 22.07.2015 und 18.11.2015 wurde jeweils eine Verlängerung um ein halbes Jahr beschlossen. Die letzte Verlängerung wurde vom HFPA am 29.06.2016 beschlossen und besteht aktuell bis 30.06.2017.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt