Korrektur zur Beschlussvorlage 773/029/2016 vom 15./24.11.2016
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit der
Beschlussvorlage 773/029/2016 wurde am 15.11.2016 im Werkausschuss EB 77 und am
24.11.2016 im Stadtrat zum Ergebnis des Baumgutachtens für das
Bergkirchweihgelände berichtet. Als konkrete Angabe wurden darin 118 Altbäume
genannt, die im Zeitraum bis 2036 gefällt werden müssen.
Wie sich nun
herausgestellt hat, ist hier offensichtlich ein Fehler bei der Auswertung des
Gutachtens unterlaufen, und die Zahl der tatsächlich bis 2036 zu fällenden
Bäume ist deutlich geringer.
Zustandekommen der unterschiedlichen Angaben
Im Gegensatz zur
verwaltungsinternen Auswertung und der darauf basierenden Beschlussvorlage
nennt das Baumgutachten keine Fristen, innerhalb derer die Bäume gefällt werden
müssen, sondern Reststandzeiten in folgenden Abstufungen:
Reststandzeit 0 Jahre
max. 5-10 Jahre
max. 10-15 Jahre
mind. 15-20 Jahre
mind. 20 Jahre
Beim Einpflegen der
Angaben in das Baumkataster und der folgenden grafischen Umsetzung wurden diese
Reststandzeiten teilweise falsch interpretiert. Daraus resultierend wurde auch
für Bäume eine Fällung in den nächsten 20 Jahren prognostiziert, obwohl das
Gutachten eine Reststandzeit von mindestens 15-20 Jahren bzw. mindestens 20
Jahren ausweist.
Korrektur der ursprünglich genannten Zahlen
Nachdem die
Auswertung nun korrigiert wurde, kann zusammenfassend folgende Prognose für den
Zeitraum bis 2036 getroffen werden:
2
Bäume mit Reststandzeit 0 Jahre
(wurden bereits 2016 gefällt)
33
Bäume zur Fällung vorgesehen
15
Bäume mit wahrscheinlicher Fällung
69
Bäume mit einer prognostizierten
Reststandzeit von mind. 20 Jahren
Fazit
Auch angesichts der
nach unten korrigierten Zahlen ist die Situation auf dem Bergkirchweihgelände
sehr angespannt. Die erheblichen Standortbelastungen durch Bodenverdichtung,
Überfüllung, Anfahrschäden, Wurzelbeschädigungen durch Fundamente, Abgrabungen,
Erosion, Einbringen von Fetten und Ölen etc. sind neben den Auswirkungen der
Klimaveränderungen ursächlich für den überwiegend schlechten Zustand der Bäume.
Die Grundaussage, dass zum Verlangsamen des Abbaus der Altbäume und zum zukunftsfähigen
Erhalt des Großbaumbestandes dringender Handlungsbedarf besteht, und dies nur
im Rahmen eines ganzheitlichen Gesamtkonzeptes möglich ist, bleibt unverändert
bestehen und wurde auch im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am
01.02.17 vom Gutachter erneut bestätigt.
Anlagen: