Die im Sachbericht aufgezeigten Maßnahmen werden durch die Verwaltung auch zukünftig umgesetzt. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 017/2017 vom 09.02.2017 ist damit bearbeitet.
Im
Sinne des Umweltschutzes betreibt die Verwaltung zur Umsetzung der in der
Straßenreinigungsverordnung der Stadt Erlangen verankerten Verwendung von
abstumpfenden Streumaterialien und dem Verbot der Verwendung von Streusalz und
anderen ätzenden Stoffen zur winterlichen Verkehrssicherung auf öffentlichen
Gehwegen eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit.
Zu Beginn der Winterperiode werden die per Satzung auf die Anlieger
übertragenen Verkehrssicherungspflichten im Winter auf öffentlichen Gehwegen
mittels kostenpflichtiger Anzeige in den Erlanger Nachrichten und im
Sonntagsblitz (erhält jeder Haushalt) veröffentlicht und ggf. je
nach Wetterlage wiederholt. Des Weiteren erfolgen Berichterstattungen zum
Winterdienst in den Erlanger Nachrichten z.B. am 06.12.2016 sowie am 06.01.2017
zu den Regeln des Schneeräumens.
Jederzeitigen Zugriff bieten die Veröffentlichungen zum Winterdienst im
Internet auf www.erlangen.de, die während des
Winters mehrmals auf die Startseite gestellt
werden.
Der Flyer „Bürgerinformation zu Straßenreinigung und Winterdienst“ wurde
überarbeitet, ist im Internet jederzeit einsehbar und wird bei festgestellten
Salzstreuungen an die Haushalte verteilt.
Der EB 77 schreibt in Erlangen tätige private Hausmeisterdienste und
Winterdienstfirmen sowie Haus- und Wohnungsverwaltungen, die in Erlangen
Objekte betreuen, an und versorgt diese mit den beigelegten Hinweisen zu den
Sicherungspflichten auch mit Informationen zum Verbot der Verwendung von
Streusalz auf öffentlichen Gehwegen sowie mit der ausführlichen Umweltinfo zum
Streusalzverbot. In diesem Winter waren dies 169 Firmen.
Auch das Gebäudemanagement mit den städtischen Hausmeistern wurde an die Einhaltung
des Streusalzverbotes auf öffentlichen Gehwegen und vor öffentlichen Objekten erinnert.
Für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit abstumpfendem Streugut
(Granulat) stellt der EB 77 an den Wertstoffcontainerstandorten derzeit 109
unverschlossene Streugutcontainer bereit, die ständig wieder aufgefüllt werden.
Darüber hinaus wird für die nächsten Winter beabsichtigt, ortsansässige
Streusalzvertreiber wie Bau- und Supermärkte anzuschreiben, und das angebotene
Streusalz mit einem Hinweisschild auf das Verwendungsverbot auf öffentlichen
Gehwegen in Erlangen zu versehen. In diesem Zuge könnte gleichzeitig um den
Verkauf von abstumpfenden Streumitteln gebeten werden. Für die Umsetzung dieses
ökologischen Zieles ist eine Zusammenarbeit mit dem Umweltamt vorgesehen.
Außerdem wird derzeit die Nutzung der Werbeflächen der städtischen
Müllfahrzeuge für die Umweltinformation Streusalzverbot auf öffentlichen
Gehwegen inhaltlich und umfänglich geprüft.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der SPD Nr. 017/2017 vom 09.02.2017