Betreff
Öffentlichkeitsarbeit zur Beachtung des Streusalzverbotes auf öffentlichen Gehwegen
Vorlage
772/018/2017
Aktenzeichen
I/EB 77
Art
Beschlussvorlage

Die im Sachbericht aufgezeigten Maßnahmen werden durch die Verwaltung auch zukünftig umgesetzt. Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 017/2017 vom 09.02.2017 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Im Sinne des Umweltschutzes betreibt die Verwaltung zur Umsetzung der in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Erlangen verankerten Verwendung von abstumpfenden Streumaterialien und dem Verbot der Verwendung von Streusalz und anderen ätzenden Stoffen zur winterlichen Verkehrssicherung auf öffentlichen Gehwegen eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit.

Zu Beginn der Winterperiode werden die per Satzung auf die Anlieger übertragenen Verkehrssicherungspflichten im Winter auf öffentlichen Gehwegen mittels kostenpflichtiger Anzeige in den Erlanger Nachrichten und im Sonntagsblitz (erhält jeder Haushalt) veröffentlicht und ggf. je
nach Wetterlage wiederholt. Des Weiteren erfolgen Berichterstattungen zum Winterdienst in den Erlanger Nachrichten z.B. am 06.12.2016 sowie am 06.01.2017 zu den Regeln des Schneeräumens.
Jederzeitigen Zugriff bieten die Veröffentlichungen zum Winterdienst im Internet auf
www.erlangen.de, die während des Winters mehrmals auf die Startseite gestellt
werden.
Der Flyer „Bürgerinformation zu Straßenreinigung und Winterdienst“ wurde überarbeitet, ist im Internet jederzeit einsehbar und wird bei festgestellten Salzstreuungen an die Haushalte verteilt.
Der EB 77 schreibt in Erlangen tätige private Hausmeisterdienste und Winterdienstfirmen sowie Haus- und Wohnungsverwaltungen, die in Erlangen Objekte betreuen, an und versorgt diese mit den beigelegten Hinweisen zu den Sicherungspflichten auch mit Informationen zum Verbot der Verwendung von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen sowie mit der ausführlichen Umweltinfo zum Streusalzverbot. In diesem Winter waren dies 169 Firmen.
Auch das Gebäudemanagement mit den städtischen Hausmeistern wurde an die Einhaltung des Streusalzverbotes auf öffentlichen Gehwegen und vor öffentlichen Objekten erinnert.

Für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit abstumpfendem Streugut (Granulat) stellt der EB 77 an den Wertstoffcontainerstandorten derzeit 109 unverschlossene Streugutcontainer bereit, die ständig wieder aufgefüllt werden.

Darüber hinaus wird für die nächsten Winter beabsichtigt, ortsansässige Streusalzvertreiber wie Bau- und Supermärkte anzuschreiben, und das angebotene Streusalz mit einem Hinweisschild auf das Verwendungsverbot auf öffentlichen Gehwegen in Erlangen zu versehen. In diesem Zuge könnte gleichzeitig um den Verkauf von abstumpfenden Streumitteln gebeten werden. Für die Umsetzung dieses ökologischen Zieles ist eine Zusammenarbeit mit dem Umweltamt vorgesehen.

Außerdem wird derzeit die Nutzung der Werbeflächen der städtischen Müllfahrzeuge für die Umweltinformation Streusalzverbot auf öffentlichen Gehwegen inhaltlich und umfänglich geprüft.



2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der SPD Nr. 017/2017 vom 09.02.2017