zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016 ist damit bearbeitet.
Im oben genannten
SPD-Fraktionsantrag wird die Verwaltung beauftragt, konkrete Vorschläge für den
Ausbau der Wohnberatung vor Ort ggf. unter Einbeziehung fachkompetenter
ehrenamtlicher WohnberaterInnen vorzulegen. Dabei soll auch eine Beratung zu
Konzepten und Planung gemeinschaftlichem Wohnen, sowie die Projektunterstützung
bei gemeinschaftlicher Nutzung von zu groß gewordenem Wohnraum vorgesehen
werden. Im Weiteren wird empfohlen, städtisch aktive Beratungsgremien in die
Arbeit einzubeziehen.
Ist-Zustand
Die Wohnberatung
steht tatsächlich seit langem im Focus des Seniorenamts. Die
Fallkonstellationen der Wohnberatung sind jedoch äußerst vielfältig. So werden
im Hinblick auf einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit neutrale
Informationen zu möglichen Hilfsmitteln mit entsprechenden Anbietern ebenso abgerufen,
wie auch Unterstützungsangebote im hauswirtschaftlichen Bereich oder durch
ambulante Pflegedienste. Reichen derartige Maßnahmen nicht mehr aus, ergibt
sich evtl. ein Bedarf an einer Wohnungsanpassungsberatung, die auch bauliche
Veränderungen zum Gegenstand hat. Zusätzlich erfordert dies intensive Gespräche
mit Familienangehörigen, bei denen ggf. erbrechtliche Aspekte von Bedeutung
sind.
Alternativ wird auch immer wieder die Frage des Wohnungswechsels thematisiert,
so dass eine Beratung zu unterschiedlichsten Wohnformen erforderlich wird.
In allen Fällen steht grundsätzlich die Frage der Finanzierung im Raum. Es ist
zu klären, inwieweit eine Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgen
kann oder andere Fördermöglichkeiten z.B. durch die KFW-Bank genutzt werden
können.
Bisher wird die
Wohnberatung in Amt 50 folgendermaßen durchgeführt:
·
Behindertenberatung
Schwerpunkt: Menschen mit Behinderung
·
Seniorenberatung
Schwerpunkt: Senioren
·
Pflegeberatung
Schwerpunkt: pflegebedürftige Personen, besonders Teilbereich Pflegehilfsmittel
Zusätzlich gibt es
stadtweit auch andere Beratungsmöglichkeiten über im Bereich der Pflegekassen,
Wohnungswirtschaft oder auch Handwerksbetrieben. Zu berücksichtigen ist dabei,
dass die genannten Stellen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte im gesamten
Spektrum der Wohnberatung setzen.
Entwicklung
Allgemein ist eine
Zunahme sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch im Hinblick auf die Komplexität
bei Anfragen zur Wohnberatung zu erkennen. Die Zahl der Pflegebedürftigen und
damit auch die Nachfrage nach Unterstützungmöglichkeiten im weitesten Sinne
steigt. Ferner ist festzuhalten, dass Personen mit Pflegegrad 1 (ohne
eingeschränkte Alltagskompetenz) nunmehr ebenfalls Anspruch auf Leistungen zu
wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben, so dass hier zusätzlicher
Beratungsbedarf zu erwarten ist.
Um den steigenden
Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Bereich der allgemeinen
Seniorenberatung durch die Seniorenberatung die Qualifizierungsmaßnahme zur
Zertifizierten Wohnberaterin absolviert. Ziel war dabei auch, durch die hierbei
erworbenen erheblich vertieften Kenntnisse Grundlagen für einen Ausbau der
Wohnberatung zu schaffen. Eine weitere Intensivierung würde jedoch auch einen
verstärkten personellen und finanziellen Einsatz erfordern.
Organisationsmodell
Wohnberatung in der
Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Hauptamtlich ist
die Tätigkeit bei der Seniorenberatung angesiedelt, die Aufgaben umfassen:
·
Ausweitung
und Entwicklung von Kooperationen und Netzwerkarbeit im Zusammenspiel der
unterschiedlichsten Professionen aus den Bereichen Architektur, Handwerk sowie
Pflege und Betreuung, Wohnungswirtschaft, Soziales und Verwaltung.
·
Qualifizierung
und Begleitung von Ehrenamtlichen durch Entwicklung eines Schulungskonzeptes
mit Evaluation
·
Einzelfallberatung
mit erhöhten Anforderungen
·
Informationsvermittlung
und Öffentlichkeitsarbeit
Ehrenamtlich sollen
im häuslichen Umfeld grundsätzlich folgende Bereiche abgedeckt werden
·
Beratung
zu unterstützenden Dienstleistungen
·
Wohnungsanpassungsberatung
·
Finanzierungshinweise
Hilfreich wäre ein
professioneller Hintergrund der Ehrenamtlichen verschiedenster Fachrichtungen.
Kooperation und
mögliche Netzwerkpartner
·
Beratungsstelle
Barrierefreiheit der Bayer. Architektenkammer
·
Handwerkskammer
Mittelfranken, Handwerker vor Ort
·
Sophia
(Alltagsunterstützende Assistenzlösungen)
·
Wohnungsbaugesellschaften
·
Abt.
Wohnungswesen (insbes. Wohnen für Hilfe)
·
Zusammenarbeit
mit finanzierenden Stellen
·
Seniorenbeirat
AK Wohnen im Alter, Forum für behinderte Menschen, Koordinationsstelle
Bürgerschaftliches Engagement
·
Seniorenbetreuerinnen
der Abt. 504
Im Rahmen der zur
Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten, kann grundsätzlich auch eine
Beratung zu Konzepten und Planung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erfolgen. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass eine effiziente Unterstützung, Beratung und
Moderation von sich bildenden Projektgruppen intensiv Personal bindet.
Kosten,
Finanzierung
Personalkosten
·
Erweiterung
der Seniorenberatung (Stellenvolumen derzeit 0,5) um eine weitere Stelle mit
Volumen 0,5 (Personalkosten 31.350,-€)
·
Auslagenersatz
der Ehrenamtlichen
Sachkosten
·
Beitritt
Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung Bayern
·
Fortbildungen,
Reise- Fahrtkosten
·
Hilfsmittel
(z.B. Lasermessgerät)
Finanzierung
Anschubfinanzierung
im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLA)
Zuwendungsfähige Ausgaben sind Personal- und Sachausgaben für eine Fachkraft
für Aufbau, Koordination und Organisation sowie fachliche Begleitung des
Projektes, notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination
und Organisation, notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.
Festbetragsfinanzierung
mit 40.000 € für max. 2 Jahre begrenzt auf 90 % der tatsächlichen Ausgaben.
Die notwendigen nachhaltigen Finanzmittel werden vom Fachamt für 2018 gemeldet.
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 165/2016 vom 24.10.2016