Betreff
Darstellung der Behandlung und Priorisierung der Stellenplananträge des Jugendamtes in den Gremien
Vorlage
510/007/2017
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Herr Stadtrat Höppel hat in der 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 2016 erneut den Wunsch geäußert, nach Abschluss des Stellenplanverfahrens eine Aufstellung zu erhalten, die die Prioritäten der Stellenplananträge des Jugendamtes in den einzelnen Gremien wiedergibt.

 

In der Anlage ist die Behandlung und Priorisierung der Stellenplananträge des Jugendamtes in den Spalten B – F dargestellt.

 

Zunächst wird in Spalte B die Priorität der Referatsliste dargestellt. Danach erfolgt die Darstellung der Beratung im Kultur- und Freizeitausschuss, im Bildungsausschuss und im Jugendhilfeausschuss. Das Ergebnis der Abstimmungen im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat ergibt sich aus der Spalte F. Die positiven Entscheidungen (Stellenschaffungen) sind farblich hervorgehoben.

 

In der Spalte G wird bzgl. der hoch priorisierten Stellen der Verwaltung dargestellt, inwieweit die Referatsliste mit der Entscheidung im HFPA und Stadtrat deckungsgleich ist.

 

Ein Plus bedeutet eine hohe, ein Minus eine niedrige Priorität.

 

Die abweichenden Einschätzungen sind farblich  in Spalte G hervorgehoben. Darüber hinaus  wurden in Spalte B und E zusätzliche abweichende Prioritäteneinschätzungen der Referatsliste und des Jugendhilfeausschusses besonders gekennzeichnet.

 

Das Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung des Jugendamts nur bedingt zufriedenstellend.

 

Die Schaffung der ASD Stelle (zwei weitere wurden nicht geschaffen) bringt keine Personalmehrung sondern löst eine zbV-Stelle (=Stelle zur besonderen Verwendung ohne eigenen Platz im Stellenplan) ab. D.h., dass die eigentlich vorgesehene soz.päd. Betreuung der "nicht unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA)", also der Familien, nicht erfolgen kann.

 

Die Verwaltung des Jugendamts wird versuchen nun eine Stelle aus dem umA Bereich in diese Betreuung zu verschieben. Das geht aber nur, solange sich die Zahl der umA nicht nennenswert erhöht.

 

 

 

 

Die nicht geschaffene Teilzeitstelle bei der Wirtschaft. Jugendhilfe kann abfedert werden, indem mit Zustimmung des Personalamts die Beschäftigung einer Mitarbeiterin über zbV  weitergeführt werden kann. Für den Stellenplan 2018 wird diese Teilzeitstelle dann mit einer hohen Amtspriorität versehen und wiederum zur Schaffung angemeldet.

 

Für die nicht geschaffene 0,5 Stelle Rechnungen gibt es keinen Ersatz. Hier müssen intern andere Aufgaben zurückstellen bzw. Arbeitsanteile aus der vorgenannten Teilzeitstelle eingesetzt werden.

 

Im Kindertageseinrichtungsbereich kann nun aus personalfürsorgerischen Gründen anstelle der nicht geschaffenen  Baumanagerstelle eine vorhandene halbe Stelle ebenfalls über zbV aufgestockt werden, so dass wenigstens eine halbe Stelle für diesen Bereich zur Verfügung steht.

 

Auch dies wird für 2018 nach vorne priorisiert mit dem Ziel, dies halbe Stelle im Stellenplan zu verankern.

 

Die ebenfalls nicht geschaffenen Stellen "Flüchtlingskinder/Platzvermittlung" fehlen, so dass diese Aufgaben nicht erfüllt werden können. 

 

Es gibt jedoch ganz neu eine Möglichkeit, Stellen bzw. Anteile aus einem neuen Förderprogramm zu finanzieren. Die Verwsaltund des Jugendamts wird sich bewerben.

 

 


Anlagen:        Liste Stellenplananträge Jugendamt