Betreff
Befristete Erhöhung des Zuschusses für Personalkosten des Stadtjugendrings
Vorlage
510/005/2017
Aktenzeichen
IV/51/HP003
Art
Beschlussvorlage

Der Personalkostenzuschuss an den Stadtjugendring wird für die Dauer der Nichtbesetzung der Stelle der kommunalen Jugendpflege und Geschäftsführung monatlich um einen Betrag von  2.200, 00 Euro erhöht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Finanzierung der vertretungsweisen Übernahme der Aufgaben der Geschäftsführung durch eine Stundenerhöhung eines Mitarbeiters des Stadtjugendrings

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die bisherige Stelleninhaberin hat das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2017 beendet. Durch den Personalwechsel kann die Zusammenarbeit des Stadtjugendrings und des Jugendamtes neu geregelt werden. Die Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.

Bis zur Einstellung der Nachfolge wird eine Lösung für die Übergangszeit benötigt, um den Arbeit der Geschäftsstelle zu unterstützen und die wichtigsten Aufgaben der Geschäftsführung zu erledigen.

Die Stundenerhöhung wird zeitlich befristet (Wiederbesetzung der Stelle, Einarbeitung der Nachfolge).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die Stundenerhöhung wird ein Zuschuss in Höhe von monatlich 2.200 Euro gewährt. Als Basis für die Ermittlung der Höhe des Zuschusses wird der Wert aus der Vorlage 51/115/2016 (Konzept für moderne Kinder- und Jugendarbeit) verwendet.

 

Durch die Stundenerhöhung des  Mitarbeiters kann ein Teil der Aufgaben der Geschäftsstelle erledigt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Finanzierung erfolgt aus den eingesparten Personalkosten der Planstelle der bisherigen Stelleninhaberin.