- Eine zusätzliche Hortgruppe mit bis zu 25
Plätzen im Planungsbezirk Frauenaurach wird als bedarfsnotwendig
anerkannt.
- Die Gruppe wird im bisherigen Mehrzweckraum des Gemeindezentrums Frauenaurach untergebracht und organisatorisch an das städtische Kinderhaus Löwenzahn angebunden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme unverzüglich zu planen und zu realisieren und wenn möglich Zuschüsse nach FAG zu beantragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Betreuungsbedarf für
Schulkinder im Planungsbezirk wird damit mindestens mittelfristig ausreichend
gedeckt.
Ein Angebot als Erweiterung der
bestehenden Kindertageseinrichtung ist sowohl pädagogisch als auch
wirtschaftlich die mit Abstand sinnvollste Lösung.
Interne Umnutzungsmöglichkeiten im Gemeindezentrum sichern in vollem Umfang
-und weit darüber hinaus- die bisherigen Nutzungen für Vereine / Organisationen
auch für die Zukunft.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Umbau des bisherigen kleinen Saals des Gemeindezentrums zu einem Hortgruppen- und einem –nebenraum in Trockenbauweise; direkte Anbindung der beiden Räume an die benachbarten Horträume der städtischen KiTa Löwenzahn.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Fr. StRin Wirth-Hücking beantragte als Vertreterin der FWG Erlangen die Bereitstellung von Planungsmitteln für einen Krippen- und Hortausbau in Kriegenbrunn, das zum Schulsprengel Frauenaurach gehört.
Die Grundschule Frauenaurach wird im aktuellen Schuljahr von 173 Kindern besucht. Ein Mehrbedarf an Betreuungsplätzen in diesem Schulsprengel wird von der Jugendhilfeplanung bejaht.
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses/Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb vom 08.11.2016 wurde die die Verwaltung beauftragt, Planungsmittel zur Schaffung von mind. einer Hortgruppe in Kriegenbrunn in Höhe von 60.000 EUR für den Haushalt 2017 einzustellen. Vor Beginn der Planungen ist die in Ziff. II 3. aufgezeigte Variante der Nutzung von Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Frauenaurach zu prüfen.
Diese in Ziff. II 3. aufgeführte Variante lautet wie folgt:
„2. Variante: Gemeindezentrum Frauenaurach
Es wird geprüft, ob im Gemeindezentrum Frauenaurach Raum für eine weitere Hortgruppe ge-funden wird und somit eine direkte Angliederung an die Kindertageseinrichtung Gaisbühlstraße realisiert werden kann. Die o. g. Bedenken fielen weg; auch die Kosten würden nur einen Bruchteil einer Anbaulösung in Kriegenbrunn betragen. Ggf. müssten im Gemeindezentrum mehrere Umnutzungen/Umzüge realisiert werden, um den benötigten Raumbedarf für andere Nutzer/Interessengruppen sicherzustellen.“
Im Rahmen dieser Prüfung fanden verschiedene Treffen und Gespräche zwischen dem Jugendamt, dem Amt für Soziokultur, dem Vorsitzende des Ortsbeirats Frauenaurach, der Vorsitzenden der Chorvereinigung und der Arbeiterwohlfahrt, Frau StRin Wirth-Hücking sowie verschiedene anderen Interessierten statt.
Die Verwaltung des Jugendamts kommt nach Abwägung aller Argumente zu folgendem Ergebnis:
1. Die Errichtung einer
Hortgruppe in Kriegenbrunn, anbauend an die bestehende Einrichtung
(Kindergarten und Krippe) macht weder
aus pädagogischen, noch aus organisatorischen
Gründen Sinn, da es im Schulsprengel
am Ort der Schule bereits einen zweigruppigen Hort
gibt, der erweitert werden kann.
Der vorgeschlagene Neubau in Kriegenbrunn
würde nach einer Kostenannahme des GME
ca. 1,2 Mio. Euro kosten. Auf den Hort
würden rein rechnerisch hiervon ca. 800.000 Euro
entfallen. Zur Deckung des aktuellen
Bedarfs beantragt die FWG die Aufstellung von Contai-
nern auf dem Gelände in Kriegenbrunn.
Die Aufstellzeit dürfte bei ca. 2,5 Jahren liegen. Die
Kosten für Aufstellung und Abbau der
Container incl. Miete würden sich auf ca. 170.000 Euro
belaufen.
Zusammen genommen würde die Errichtung einer
Hortgruppe in Kriegenbrunn somit ca.
970.000 Euro kosten.
Dem gegenüber würde sich der Umbau des
Mehrzweckraums im Gemeindezentrum Frau-
enaurach wohl eher in einem Bereich
unter 100.000 Euro bewegen.
2. Der Ortsbeirat hat ebenfalls
unter Abwägung aller Argumente letztlich der beabsichtigten
Hortnutzung zugestimmt, sofern für die derzeitigen Nutzer
des Mehrzweckraums Aus-
weichmöglichkeiten vorhanden sind
bzw. geschaffen werden. Die derzeitige Belegungssitua-
tion (siehe Anlage) zeigt, dass auch
ohne Nutzung des Mehrzweckraums die Bedürfnisse
der Vereine erfüllt werden können.
Sowohl die Verwaltung des Jugendamts als
auch die hausverwaltende Dienststelle „Amt für
Soziokultur“ geht davon aus, dass
durch entsprechende Verschiebungen eine modifizierte
Belegungssituation geschaffen werden
kann. Auch kann an kleine bauliche Änderungen
gedacht werden, die die Raumsituation
insgesamt vorteilhafter gestaltet. Auch wenn die
Nachfrage steigen sollte, kann diese
ebenfalls befriedigt werden, da einige fremdvermietete
Räume fremdvermietet sind zeitnah frei
gemacht werden könnten.
Frau StRin Wirth-Hücking hat mitgeteilt,
dass noch Einzelheiten der verschiedenen
Alternativen zu klären sind.
3. Die zeitnahe Einrichtung
einer Hortgruppe im Gemeindezentrum Frauenaurach würde die
Situation deutlich entspannen, dies
umso mehr, als in der Schule wegen der sich offensiv
entwickelnden Mittagsbetreuung keine
Räume für einen Hort vorhanden sind.
Soweit es zu der hier vorgeschlagenen
Lösung kommt, können sich die weiteren Planungen
und Überlegungen auf den Ausbau der
Kindergarten- und ggf. der Krippenplätze
konzentrieren.
4. Sofern es zu den
vorgeschlagenen Beschlüssen kommt, ist eine Realisierung bis September
nach Rücksprache mit dem
Gebäudemanagement durchaus möglich. Auch seitens der
Personalverwaltung wurde eine
entsprechende Unterstützung bei der Besetzung der beiden
erforderlichen Erzieherstellen
zugesagt. Inwieweit sich eine Aufstockung des Stellenwertes
der Leitung oder die Aufstockung der Stunden der
Mittagsbetreuung ergibt, wir noch ge-
prüft.
Zur Finanzierung sind Mittelumschichtungen
sowie die Verwendung von Budgetrücklagen
vorgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: ca. 100.000,- €
Personalkosten (brutto): jährl. ca. 110.000,- € (2 Fachkräfte, Aufstockung Mittagskraft)
Folgekosten Sachmittel ca. jährl. 5.000,- €
Korrespondierende Einnahmen Gebühren jährl.. ca. 30.000,- €
45.000 € staatl. Personalkostenzuschuss
Weitere Ressourcen
Es handelt sich um eine kleine Baumaßnahme. Nur, falls die Bagatellgrenze von 100.000,- € für Zuschüsse nach FAG überschritten wird, könnte eine entsprechender Zuwendung beantragt und realisiert werden.
Hinsichtlich der Kostendeckung ist festzustellen, dass bereits Planungskosten i.H.v. 60.000 Euro, die bei der nun geplanten Realisierung im Gemeindezentrum einen Großteil der gesamten Baumaßnahme tragen dürften.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind teilweise vorhanden auf IvP-Nr. 365B.400 (s. oben)
bzw. in der Budgetrücklage
sind nicht vorhanden
Anlagen: