Betreff
Bedarfsfeststellung für eine Familienpädagogische Einrichtung (FapE), eine zweigruppige Spielstube und eine zweigruppige Grundschullernstube in Büchenbach-Nord
Vorlage
511/037/2017
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage

1.  Der Bedarf für eine zweigruppige Spielstube mit 32 Betreuungsplätzen, eine zweigruppige
     Grundschullernstube mit 32 Plätzen und eine Familienpädagogische Einrichtung wird bestätigt.

 

2. Die erforderlichen Räumlichkeiten sollen durch die Stadt angemietet werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung der Räumlichkeiten mit einem geeigneten
    Bauträger zu verhandeln.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für den HH 2019 anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Stadt Erlangen plant im Bereich Büchenbach-Nord die Ausweisung neuer Baugebiete für den Wohnungsbau, u.a. entstehen dort auch Sozialwohnungen. Weiter sind in diesem Bereich weitere Baumaßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Planung. Parallel steigt der Bedarf an Plätze im Bereich Kindertageseinrichtungen und sozialer Infrastruktur.

      Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

      Familienpädagogische Einrichtung

Die Familienpädagogischen Einrichtungen sind präventiv arbeitende, niederschwellige und wohnraumnahe Erstanlaufstellen für Mütter mit Kindern ab der Schwangerschaft bis zum Kindergartenalter. Sie unterstützen und begleiten vorrangig Familien mit vielfachen individuellen, sozialen und familiären Belastungen bei der Bewältigung des familiären und erzieherischen Lebensalltags. Sie stärken die Familien von Anfang an durch frühe Elternbildung in ihrer Erziehungskompetenz, fördern die Bindung zwischen Mutter und Kind, begleiten und stabilisieren in Krisen und leisten eine frühe Entwicklungsförderung der Kinder.

Im Stadtteil Büchenbach besteht eine Familienpädagogische Einrichtung in der Goldwitzer Straße 27 (Statistischer Bezirk 78 Büchenbach Dorf). Die Einrichtung ist voll ausgelastet, die Nachfrage übersteigt bei Weitem die Kapazität der Einrichtung. Darüber hinaus erreicht sie durch ihren Standort nur begrenzt die Zielgruppe von sozial belasteten Müttern mit unter dreijährigen Kindern, die im Norden von Büchenbach wohnen.


Der Sozialbericht der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2015 gibt deutliche Hinweise auf den notwendigen Bedarf an einer Familienpädagogischen Einrichtung im Stadtteil (s. Sozialbericht Erlangen 2015, S. 120ff).  Bei der Geburt ihres ersten Kindes sind Mütter dort im Stadtvergleich sehr jung und im Durchschnitt unter 30 Jahre alt (s. Statistisches Jahrbuch Erlangen 2016, S. 37f). Der Anteil von Alleinerziehenden an Familienhaushalten liegt bei 30,8 % (Abteilung für Statistik und Stadtforschung 2015).
Die Einrichtung einer Familienpädagogischen Einrichtung im Norden von Büchenbach wird daher von der Jugendhilfeplanung befürwortet.

 

      Spielstube

Im Kindergartenplanungsbezirk Büchenbach-Nordwest leben mit Stichtag 30.06.2016 386 Kinder im Kindergartenalter. Für diese stehen aktuell 396 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die lokale rechnerische Versorgungsquote liegt  bei ca. 102%. Laut Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung wird 2019 die Anzahl an Kindergartenkindern nahezu gleichbleibend (392) erwartet. Die Prognose berücksichtigt dabei noch nicht die geplante Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bereich Odenwaldalle/Bamberger Straße (aktuelle Planung ca. 160 neue Wohneinheiten) und ist daher mit deutlichen Unsicherheiten behaftet. Dies ist bei den weiteren Planungen im Auge zu behalten.

 

Die bestehenden Einrichtungen für Kindergartenkinder in Büchenbach können nach Information der Träger aktuell keine neuen Kinder aufnehmen. Es bestehen Wartelisten.


Der Sozialbericht der Stadt Erlangen aus dem Jahr 2015 gibt deutliche Hinweise auf den not-wendigen Bedarf an Spielstubenplätzen im Stadtteil, insbesondere im Statistischen Bezirk 77 Büchenbach Nord (s. Sozialbericht Erlangen 2015, S. 120ff). U.a. vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung der bisherigen Kinderbetreuungseinrichtungen um eine Spielstube sinnvoll, deren pädagogisches Ziel es, einen Nachteilsausgleich zur sozialen Herkunft vorzunehmen und von klein an auf mehr Chancengerechtigkeit hinzuwirken. Der gesamte Stadtteil Büchenbach ist aktuell im Vergleich zur sozialen Belastung nur wenig mit Spielstubenplätzen im Kindergartenalter versorgt (7 Plätze im Diakonischen Zentrum).


Aus bedarfsplanerischer Sicht ist eine zweigruppige Spielstube mit 32 Betreuungsplätzen qualitativ und quantitativ geeignet, zur Deckung des örtlichen Bedarfs beizutragen. Die Einrichtung einer Spielstube wird daher von der Jugendhilfeplanung unterstützt.

 

      Grundschullernstube

Im Sprengel der Heinrich-Kirchner-Schule können im Schuljahr 2016/17 für 254 Schulkinder 191 Betreuungsplätze (davon 90 im Hortbereich und 101 in der Mittagsbetreuung) angeboten werden. Dies entspricht einer rechnerischen schulbezogenen Versorgungsquote von ca. 75%. Damit liegt die Versorgung im Schulsprengel unterhalb des Erlanger Stadtschnitts (ca. 82%). Die Schülerprognose für 2022/23 geht von etwa gleich bleibenden Schülerzahlen (248 Grundschulkindern) im Sprengel aus.

 

Für 155 Grundschüler im Sprengel der Mönauschule gibt es aktuell 104 Hortbetreuungsplätze und 59 Plätze in der Ganztagsschule (insgesamt 163 Plätze). Die rechnerische schulbezogene Versorgungsquote liegt aktuell bei ca. 105%. Die Schülerprognose für 2022/23 geht von einer Steigerung der Schülerzahlen um ca. 15 % aus (178 Grundschulkinder). Bei gleichbleibenden Zahlen im Bereich der Ganztagesschule würde die lokale Versorgungsquote ohne weiteren Ausbau auf ca. 92% sinken, was zu Folge hätte, dass nicht mehr jedem Kind ein Betreuungsplatz angeboten werden könnte.

 

 

 

Die Horte in den Schulsprengeln der Heinrich-Kirchner und Mönauschule sind voll belegt. Die Träger berichten vom hohen Förderbedarf vieler Kinder. Die Grundschullernstube im benachbarten Schulsprengel Büchenbach Dorf hat aktuell keine freien Plätze, es gibt eine Warteliste.

Der gesamte Stadtteil Büchenbach ist bisher im Vergleich zur Sozialen Situation mit Lernstuben nicht ausreichend ausgestattet. Daher überlegt das Jugendamt seit einiger Zeit, zusätzliche Betreuungskapazitäten in Form von Lernstubenplätzen zu schaffen. 


Aus bedarfsplanerischer Sicht ist eine zweigruppige Grundschullernstube mit 32 Betreuungsplätzen im Schulsprengel Heinrich-Kirchner oder Mönauschule aus qualitativer und quantitativer Sicht geeignet, zur Deckung des örtlichen Bedarfs beizutragen und wird daher von der Jugendhilfeplanung befürwortet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Bereich Büchenbach-Nord fehlen Plätze im Bereich Kindergarten und für Grundschulkinder mit Lernstubenbedarf, der mit der Bebauung des Gebietes zunehmen wird. Weiter gibt es bereits jetzt einen Bedarf für eine Familienpädagogische Einrichtung für Mütter mit Kindern bis drei Jahren.

 

Die Verwaltung wird mit einem geeigneten Bauträger nach Realisierungsmöglichkeiten für die Räume suchen und in Abstimmung mit den fachlichen Bedarfen die Räumlichkeiten mit der fachlichen Begleitung der Regierung von Mittelfranken und dem Bauträger entwickeln.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Spielstube und die Grundschullernstube werden dort jeweils pro Gruppe bis zu 3 integrative Plätze anbieten. Im Bedarfsfall soll es ggf. möglich sein, Kindern der 5. Und 6. Klasse auf einem der Grundschullernstubenplätze eine Nachmittagsversorgung an zu bieten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Finanzielle Ressourcen sind bisher nicht vorhanden. Im Investitionsbereich sind Mittel für die Einrichtung/ Möblierung der Einrichtungen und für die Außenanlagen erforderlich. Spiel- und Lernstube sind nach dem FAG förderfähig, die Familienpädagogische Einrichtung fällt nicht unter die Förderrichtlinien des FAGs. Für die Realisierung der maximalen FAG-Förderung ist ein Investitionskostenzuschuss, der über die Bauphase bis 2019 oder auch noch später umgesetzt werden kann, notwendig. Dieser Investitionskostenzuschuss wirkt sich mietmindernd aus. Die in der Übersicht aufgezeigten Summen sind Erfahrungswerte, die sich anhand der Planung und Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken noch ändern können. Grundlage ist der Kostenrichtwert 2016, der 2017 auch noch erhöht werden könnte. Der Investionskostenzuschuss bezieht sich auf die Spiel- und Lernstube.

 

Das für den Betrieb der Einrichtungen erforderliche Personal ist im entsprechenden Personalhaushalt zu beantragen. Weiter sind entsprechende personelle Ressourcen für den Leitungsbereich dieser Einrichtung zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

2.272.500

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ notwendig, noch
   nicht bezifferbar

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen (FAG-Mittel)

1.249.800

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: keine