Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2017
Vorlage
201/013/2017
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

 

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2017

 

„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 373.164.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 365.375.700 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 7.788.400 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 361.981.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 348.124.800 Euro

 

und einem Saldo von

 13.856.300 Euro

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 20.239.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 40.373.300 Euro

 

und einem Saldo von

 -20.134.300 Euro

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

15.503.000  Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

9.225.000  Euro

 

und einem Saldo von

6.278.000  Euro

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

0  Euro

 


(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

22.859.700 Euro

 

in den Aufwendungen mit

22.730.850 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

37.831.500 Euro

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

27.443.100 Euro

 

darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt
(seit 2014 incl. Straßenreinigung)

10.625.400 Euro

 

 

 

 

in den Aufwendungen mit

27.082.000 Euro

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.617.200 Euro


§ 2

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 10.503.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 26.565.700 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.856.600 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 24.018.000 Euro festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 8.970.000 Euro festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 554.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               350 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                          500 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              440 v. H.

 

§ 5

1)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 72 Mio. Euro festgesetzt.

2)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.809.950 Euro festgesetzt.


3)      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister

 

 

 

 


 

 


Anlagen: