Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Am 27.10.2016 hat der Stadtrat die neue Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) beschlossen. Die Satzung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
§ 13 Abs. 1 regelt den Veranstaltungszeitraum wie folgt:
„…Der Weihnachtsmarkt wird vom Mittwoch vor dem ersten Advent bis zum 24. Dezember veranstaltet. Fällt der 24.12. auf einen Sonntag, endet der Weihnachtsmarkt bereits am 23.12.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 10.00 bis 21.00 Uhr
Samstag von 10.00 bis 22.00 Uhr (Ende des Kulturprogramms 21.30 Uhr)
Sonntag von 11.00 bis 21.00 Uhr
24.12. von 10.00 bis 14.00 Uhr..."
Durch diese Regelung kommt es aufgrund der kalendarischen Verschiebungen des jeweiligen „1. Advents“ in einzelnen Jahren zu stark schwankenden Veranstaltungszeiträumen. Im Jahr 2016 waren dies z.B. 32 Tage; 2017 wären es „nur“ 25 Tage.
A.)
Die ARGE Waldweihnacht bittet nun die Alternative zu prüfen, ob der Veranstaltungszeitraum zukünftig in der Satzung vom 24. November bis 24. Dezember geregelt werden könnte. Dies würde zu einem konstanteren Veranstaltungszeitraum führen. Sollte in diesen Zeitraum der jeweilige „Totensonntag“ fallen, würde der Markt an diesem Tag ganztägig geschlossen bleiben.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine derartige Regelung.
Angemerkt wird, dass die bestehende Regelung einen tatsächlichen und „gefühlten“ Bezug zur Advents- und Weihnachtszeit hat und nicht mit dem Gedenktag „Totensonntag“ kollidiert. Inwieweit z.B. eine Eröffnung am Freitag, 24.11.2017 und eine Schließung zwei Tage später (Totensonntag 26.11.2017) als sinnvoll empfunden und allgemeine Akzeptanz findet, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Gleiches gilt im Jahr 2018: Eröffnung Samstag, 24.11.2018 und einen Tag später Schließung (Totensonntag, 25.11.2018).
B.)
Sollte der 24.12. auf einen Sonntag fallen, sollte nach der Anregung der ARGE auch dieser Tag zu den festgesetzten Öffnungszeiten (Sonntag 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) geöffnet sein.
Aufgrund der Regelungen im „Feiertagsgesetz“ kann der Markt am Sonntag erst um 11.00 Uhr beginnen. Grundsätzlich könnte eine derartige Öffnungszeit geregelt werden.
C.)
Für die anderen Weihnachtsmärkte in Erlangen wäre eine ggf. geänderte Regelung in die Genehmigungsbescheide zu übernehmen.
D.)
Gegenüberstellung bis 2021:
Jahr |
Aktuelle Regelung |
Alternative |
2016 |
23.11. bis 24.12. Mittwoch Samstag 32 Tage |
24.11. bis 24.12. Donnerstag Samstag 31 Tage |
2017 |
29.11. bis 23.12. (24. = Sonntag) Mittwoch Samstag 25 Tage |
24.11. bis 24.12. Freitag Sonntag 26.11.= Totensonntag geschlossen 30 Tage |
2018 |
28.11. bis 24.12. Mittwoch Montag 27 Tage |
24.11. bis 24.12. Samstag Montag 25.11. = Totensonntag geschlossen 30 Tage |
2019 |
27.11. bis 24.12. Mittwoch Dienstag 28 Tage |
25.11. bis 24.12. Montag Dienstag 24.11. = Totensonntag geschlossen 30 Tage |
2020 |
25.11. bis 24.12. Mittwoch Donnerstag 30 Tage |
24.11. bis 24.12 Dienstag Donnerstag 31 Tage (Totensonntag bereits 22.11.) |
2021 |
24.11. bis 24.12. Mittwoch Freitag 31 Tage |
24.11. bis 24.12. Mittwoch Freitag 31 Tage (Totensonntag bereits 21.11.) |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Sofern der Stadtrat seine grundsätzliche Zustimmung zu der beantragten Regelung zum Ausdruck bringt, ist bis zur Sitzung des Stadtrates am 23.02.2017 eine formelle Satzungsänderung vorzubereiten.
Dabei wäre im § 13 Abs. 1 der Satz 2 wie folgt zu ändern:
„…Der Weihnachtsmarkt wird vom 24. November bis 24. Dezember veranstaltet…“
Ebenfalls wäre § 13 Abs. 1 Satz 3 zu streichen.
Die übrigen Regelungen bleiben unverändert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: