Betreff
Änderung des Veranstaltungszeitraumes der Erlanger Waldweihnacht
Vorlage
32/053/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 27.10.2016 hat der Stadtrat die neue Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) beschlossen. Die Satzung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

 

§ 13 Abs. 1 regelt den Veranstaltungszeitraum wie folgt:

 

„…Der Weihnachtsmarkt wird vom Mittwoch vor dem ersten Advent bis zum 24. Dezember veranstaltet. Fällt der 24.12. auf einen Sonntag, endet der Weihnachtsmarkt bereits am 23.12.

 

Die Öffnungszeiten sind:

 

Montag bis Freitag von 10.00 bis 21.00 Uhr

Samstag von 10.00 bis 22.00 Uhr (Ende des Kulturprogramms 21.30 Uhr)

Sonntag von 11.00 bis 21.00 Uhr

24.12. von 10.00 bis 14.00 Uhr..."

 

Durch diese Regelung kommt es aufgrund der kalendarischen Verschiebungen des jeweiligen „1. Advents“ in einzelnen Jahren zu stark schwankenden Veranstaltungszeiträumen. Im Jahr 2016 waren dies z.B. 32 Tage; 2017 wären es „nur“ 25 Tage.

 

A.)

Die ARGE Waldweihnacht bittet nun die Alternative zu prüfen, ob der Veranstaltungszeitraum zukünftig in der Satzung vom 24. November bis 24. Dezember geregelt werden könnte. Dies würde zu einem konstanteren Veranstaltungszeitraum führen. Sollte in diesen Zeitraum der jeweilige „Totensonntag“ fallen, würde der Markt an diesem Tag ganztägig geschlossen bleiben.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine derartige Regelung.

 

 

Angemerkt wird, dass die bestehende Regelung einen tatsächlichen und „gefühlten“ Bezug zur Advents- und Weihnachtszeit hat und nicht mit dem Gedenktag „Totensonntag“ kollidiert. Inwieweit z.B. eine Eröffnung am Freitag, 24.11.2017 und eine Schließung zwei Tage später (Totensonntag 26.11.2017) als sinnvoll empfunden und allgemeine Akzeptanz findet, kann zumindest kritisch hinterfragt werden. Gleiches gilt im Jahr 2018: Eröffnung Samstag, 24.11.2018 und einen Tag später Schließung (Totensonntag, 25.11.2018).

 

 

B.)

Sollte der 24.12. auf einen Sonntag fallen, sollte nach der Anregung der ARGE auch dieser Tag zu den festgesetzten Öffnungszeiten (Sonntag 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr) geöffnet sein.

 

Aufgrund der Regelungen im „Feiertagsgesetz“ kann der Markt am Sonntag erst um 11.00 Uhr beginnen. Grundsätzlich könnte eine derartige Öffnungszeit geregelt werden.

 

 

C.)

Für die anderen Weihnachtsmärkte in Erlangen wäre eine ggf. geänderte Regelung in die Genehmigungsbescheide zu übernehmen.

 

 

D.)

Gegenüberstellung bis 2021:

 

Jahr

Aktuelle Regelung

Alternative

2016

23.11.     bis     24.12.

Mittwoch           Samstag

32 Tage

24.11.     bis     24.12.

Donnerstag      Samstag

31 Tage

2017

29.11.     bis     23.12. (24. = Sonntag)

Mittwoch          Samstag

25 Tage

24.11.     bis     24.12.

Freitag             Sonntag

26.11.= Totensonntag geschlossen

30 Tage

2018

28.11.     bis     24.12.

Mittwoch          Montag

27 Tage

24.11.     bis     24.12.

Samstag           Montag

25.11. = Totensonntag geschlossen

30 Tage

2019

27.11.     bis     24.12.

Mittwoch          Dienstag

28 Tage

25.11.     bis     24.12.

Montag             Dienstag

24.11. = Totensonntag geschlossen

30 Tage

2020

25.11.     bis     24.12.

Mittwoch           Donnerstag

30 Tage

24.11.     bis     24.12

Dienstag           Donnerstag

31 Tage

(Totensonntag bereits 22.11.)

2021

24.11.     bis     24.12.

Mittwoch           Freitag

31 Tage

24.11.     bis     24.12.

Mittwoch           Freitag

31 Tage

(Totensonntag bereits 21.11.)

 

 

 

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sofern der Stadtrat seine grundsätzliche Zustimmung zu der beantragten Regelung zum Ausdruck bringt, ist bis zur Sitzung des Stadtrates am 23.02.2017 eine formelle Satzungsänderung vorzubereiten.

 

Dabei wäre im § 13 Abs. 1 der Satz 2 wie folgt zu ändern:

 

„…Der Weihnachtsmarkt wird vom 24. November bis 24. Dezember veranstaltet…“

 

Ebenfalls wäre § 13 Abs. 1 Satz 3 zu streichen.

 

Die übrigen Regelungen bleiben unverändert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: