Antrag der SPD Fraktion sowie der Grünen Liste Nr. 182/2016 vom 15.12.2016
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Fraktionsantrag Nr. 182/2016 vom 15.12.2016 ist bearbeitet.
Mit Antrag vom 15.12.2016 beantragen die SPD Stadtratsfraktion sowie die Grüne Liste Stadtratsfraktion, dass in Erlangen vor Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern grundsätzlich Tempo 30 km/h eingeführt wird. Bezüglich der vollständigen Ausführungen wird auf Anlage 1 dieser Vorlage Bezug genommen.
Rechtslage
Mit der Änderung der StVO zum 14.12.2016 muss eine besondere
Gefahrenlage nicht mehr nachgewiesen werden, wenn eine innerörtliche streckenbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen
Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraße) oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im
unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten,
Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und
Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden soll.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine pauschale Ausweisung von 30 km/h an den
o. g. "sensiblen" Bereichen möglich ist, sondern der Grundsatz einer
Einzelfallprüfung weiterhin zu beachten ist.
Konzept
zur Umsetzung
Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen soll in mehreren
Schritten erfolgen. Eine Überprüfung der Schulen mit Polizei und
Verkehrsplanung ist als 1. Schritt bereits abgeschlossen.
Ergänzend zu den bereits im Sommer 2014 angeordneten
zeitlich befristeten (Mo - Fr von 7 - 17 Uhr) Geschwindigkeitsbeschränkungen an
Schulen können jetzt unter Anwendung der neuen Vorschriften an folgenden
Schulen ebenfalls zeitlich befristete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen
von 30 km/h ausgewiesen werden:
Ø
Hermann-Hedenus-Schule/Realschule am Europakanal
(Schallershofer Straße zwischen Kosbacher Damm und etwa mittig zwischen
Hedenusstraße und Habichtstraße)
Ø
Christian-Ernst-Gymnasium (Henkestraße etwa
mittig zwischen Schuhstraße und Langemarckplatz und östlich Raumerstraße)
Ø
Marie-Therese-Gymnasium (Schillerstraße
Umsetzung im Zuge des Straßenneubaus 2017)
Ø
Fachoberschule (Drausnickstraße zwischen
Moltkestraße und Höhe Sparkasse in der Drausnickstraße)
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden bereits Mitte Dezember 2016 erstellt und zum Vollzug an den Straßenbaulastträger übermittelt. Sie sind in dieser Sitzung unter dem Punkt "Verkehrsrechtliche Anordnungen" als Mitteilungen zur Kenntnis enthalten.
In der Felix-Klein-Straße (Max-und-Justine-Elsner-Schule)
konnte kein Tempo 30 ausgewiesen werden, da der Gesetzgeber fordert, dass die
Schule unmittelbar an der betreffenden Straße liegen muss. Dies ist bei der
Max-und-Justine-Elsner-Schule nicht der Fall, weil nicht einmal das Grundstück
an der Felix-Klein-Straße liegt.
Somit ist an allen übrigen Schulen in Erlangen an den jeweiligen
Hauptzugangsstraßen Tempo 30 ausgewiesen.
In weiteren Schritten werden im Laufe des Jahres 2017 die Kindergärten,
Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser in
Zusammenarbeit mit der Polizei einer rechtlichen Einzelfallprüfung unterzogen.
Sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind werden auch an diesen sensiblen
Bereichen Beschränkungen von 30 km/h umgesetzt.
Über die getroffenen Anordnungen werden dann die Ausschussmitglieder als Mitteilung zur Kenntnis wie gewohnt informiert.
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 182/2016