Betreff
Tempo 30 an Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern;
Antrag der SPD Fraktion sowie der Grünen Liste Nr. 182/2016 vom 15.12.2016
Vorlage
32-1/050/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag Nr. 182/2016 vom 15.12.2016 ist bearbeitet. 


Mit Antrag vom 15.12.2016 beantragen die SPD Stadtratsfraktion sowie die Grüne Liste Stadtratsfraktion, dass in Erlangen vor Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern grundsätzlich Tempo 30 km/h eingeführt wird. Bezüglich der vollständigen Ausführungen wird auf Anlage 1 dieser Vorlage Bezug genommen.

 


Rechtslage

Mit der Änderung der StVO zum 14.12.2016 muss eine besondere Gefahrenlage nicht mehr nachgewiesen werden, wenn eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraße) oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet werden soll.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine pauschale Ausweisung von 30 km/h an den o. g. "sensiblen" Bereichen möglich ist, sondern der Grundsatz einer Einzelfallprüfung weiterhin zu beachten ist.


Konzept zur Umsetzung

Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen soll in mehreren Schritten erfolgen. Eine Überprüfung der Schulen mit Polizei und Verkehrsplanung ist als 1. Schritt bereits abgeschlossen.


Ergänzend zu den bereits im Sommer 2014 angeordneten zeitlich befristeten (Mo - Fr von 7 - 17 Uhr) Geschwindigkeitsbeschränkungen an Schulen können jetzt unter Anwendung der neuen Vorschriften an folgenden Schulen ebenfalls zeitlich befristete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h ausgewiesen werden:

Ø  Hermann-Hedenus-Schule/Realschule am Europakanal (Schallershofer Straße zwischen Kosbacher Damm und etwa mittig zwischen Hedenusstraße und Habichtstraße)

Ø  Christian-Ernst-Gymnasium (Henkestraße etwa mittig zwischen Schuhstraße und Langemarckplatz und östlich Raumerstraße)

Ø  Marie-Therese-Gymnasium (Schillerstraße Umsetzung im Zuge des Straßenneubaus 2017)

Ø  Fachoberschule (Drausnickstraße zwischen Moltkestraße und Höhe Sparkasse in der Drausnickstraße)

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen wurden bereits Mitte Dezember 2016 erstellt und zum Vollzug an den Straßenbaulastträger übermittelt. Sie sind in dieser Sitzung unter dem Punkt "Verkehrsrechtliche Anordnungen" als Mitteilungen zur Kenntnis enthalten.

 

In der Felix-Klein-Straße (Max-und-Justine-Elsner-Schule) konnte kein Tempo 30 ausgewiesen werden, da der Gesetzgeber fordert, dass die Schule unmittelbar an der betreffenden Straße liegen muss. Dies ist bei der Max-und-Justine-Elsner-Schule nicht der Fall, weil nicht einmal das Grundstück an der Felix-Klein-Straße liegt.
Somit ist an allen übrigen Schulen in Erlangen an den jeweiligen Hauptzugangsstraßen Tempo 30 ausgewiesen.

 

In weiteren Schritten werden im Laufe des Jahres 2017 die Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit der Polizei einer rechtlichen Einzelfallprüfung unterzogen.
Sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind werden auch an diesen sensiblen Bereichen Beschränkungen von 30 km/h umgesetzt.

Über die getroffenen Anordnungen werden dann die Ausschussmitglieder als Mitteilung zur Kenntnis wie gewohnt informiert.


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 182/2016