Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – (Entwurf vom 17.11.2016, Anlage 1) abzuschließen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Investor, die Erlangen Arcaden GmbH & Co. KG (kurz: mfi), plant eine Umstrukturierung seines Konzepts für das Einkaufcenter „Erlangen Arcaden“. Das neue Konzept wurde einschließlich eines Gutachtens zur Innenstadtverträglichkeit bereits in der Sitzung des Stadtrates am 10.12.2015 vorgestellt. Mit Beschluss vom 23.02.2016 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt (vgl. Anlage 2).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die in Anlage 2 dargestellten weiteren Schritte (Überarbeitung Innenstadtverträglichkeitsstudie, Abstimmung mit der höheren Landesplanungsbehörde) sind zwischenzeitlich erfolgt:
Die im Hinblick auf die „Erlanger Liste“ und die angestrebte Umstrukturierung überarbeitete Innenstadtverträglichkeitsstudie, welche die GfK im Auftrag der mfi erarbeitet hat, kommt zum Ergebnis, dass diese keine negativen Auswirkungen haben wird. Dies gilt sowohl in Bezug auf den innerstädtischen Einzelhandel als auch in Bezug auf die benachbarten Städte (Fürth, Herzogenaurach, Forchheim oder Höchstadt/Aisch). Die Höhere Landesplanungsbehörde sieht in Kenntnis der überarbeiteten Innenstadtverträglichkeitsstudie kein Erfordernis für eine erneute Landesplanerische Beurteilung. Sie ist – wie bisher auch – im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Nun ist eine Anpassung von § 3 Abs. 2 des Durchführungsvertrages vom 22. September 2005 erforderlich, in dem Stadt und Vorhabenträgerin Regelungen zu den höchstzulässigen Nutzungsflächen und Sortimenten getroffen haben. Die Regelungen im vorliegenden Entwurf eines Änderungsvertrags entsprechen dem, was der UVPA am 23.02.2016 beschlossen hat (vgl. insbesondere die Tischauflage zu Anlage 2, in der die alte und neue Fassung gegenübergestellt werden).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abschluss des Änderungsvertrags gemäß vorliegendem Entwurf. Die bauliche Umsetzung muss im Weiteren noch zwischen Investor und Verwaltung abgestimmt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Entwurf Änderungsvertrag
Anlage 2:
Beschluss UVPA vom 23.02.2016 einschließlich Tischauflage