Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen
um
IP-Nr. 541.610 |
Kostenstelle 660090 Allgemeine Kostenstelle Amt 66 |
Produkt 54110010 Gemeindestraßen |
150.000,00 € für |
Sachkonto 048002 Zugänge Straßennetz
mit Wegen und Plätzen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget
(Ansatz) zur Verfügung |
0,00 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur
Verfügung (Ansatz) |
100.000,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
109.832,09 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen
Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0,00 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
209.832,09 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
359.832,09
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2016
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist es, die Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei entsprechend den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auszubauen.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
In Abstimmung mit der ESTW, dem Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung und dem Tiefbau-amt wurde eine Liste mit
Haltestellen erstellt, die eines erhöhten Sanierungsbedarfs bedürfen. Die
HH-Mittel der IP-Nr. 547.870 aus dem Jahr 2016 in Höhe von 150.000 Euro sollen
für die Finanzierung der Planungsleistungen (Vergabe an externes Ingenieurbüro)
und für die Bauleistungen der Sanierung von Bushaltestellen verwendet werden,
vgl. UVPA-Beschluss 613/108/2016 vom 15.11.2016. Mit den gegenwärtig
verfügbaren Mitteln kann das vorliegende Angebot aufgrund der allgemeinen
Preissteigerung nicht beauftragt werden.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Umschichtung der beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung auf
IP-Nr. 547.870 veranschlagten Mittel ist erforderlich, da diese IP-Nr. lediglich
für zweckgerichtete Zuschüsse an die ESTW AG zu verwenden ist.
Anlagen: