Betreff
Umschichtung von Haushaltsmitteln für IP-Nr. 541.610 Bushaltestellen
Vorlage
66/158/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um 

IP-Nr. 541.610
Bushaltestellen

Kostenstelle 660090             Allgemeine Kostenstelle Amt 66

Produkt  54110010                 Gemeindestraßen

150.000,00 € für

Sachkonto 048002                        Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

IP-Nr. 547.870
Investitionszuschuss / Förderung ÖPNV

Kostenstelle 610090
Allgemeine Kostenstelle Amt 61

in Höhe von

150.000,00 € bei

Produkt 54710010
Leistungen für ÖPNV

Sachkonto 017502
Zugänge Im. VG an gel. Zuw. verb. Untern, Beteil.+Sonderv.

 


Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0,00 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)           

100.000,00 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

109.832,09 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0,00 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

209.832,09 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)           

359.832,09 €

 

Die Mittel werden benötigt        auf Dauer

                                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2016

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung                   

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                         

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, die Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei entsprechend den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auszubauen.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Abstimmung mit der ESTW, dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung und dem Tiefbau-amt wurde eine Liste mit Haltestellen erstellt, die eines erhöhten Sanierungsbedarfs bedürfen. Die HH-Mittel der IP-Nr. 547.870 aus dem Jahr 2016 in Höhe von 150.000 Euro sollen für die Finanzierung der Planungsleistungen (Vergabe an externes Ingenieurbüro) und für die Bauleistungen der Sanierung von Bushaltestellen verwendet werden, vgl. UVPA-Beschluss 613/108/2016 vom 15.11.2016. Mit den gegenwärtig verfügbaren Mitteln kann das vorliegende Angebot aufgrund der allgemeinen Preissteigerung nicht beauftragt werden.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umschichtung der beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung auf IP-Nr. 547.870 veranschlagten Mittel ist erforderlich, da diese IP-Nr. lediglich für zweckgerichtete Zuschüsse an die ESTW AG zu verwenden ist.

 


Anlagen: