1. Das Konzept zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation
am Bahnhof einschließlich der
Nutzungsbedingungen (Anlage 1 bis 3) für die im beiliegenden Lageplan
gekennzeichneten
Flächen 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 (Anlage 4) werden beschlossen.
2. Der Verwendung von Finanzmitteln der Budgetrücklage von
Amt 32 (falls vorhanden) zur Umsetzung der Maßnahmen wird zugestimmt.
3. Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 132/2016 vom 18.10.2016 ist damit
bearbeitet.
Die Situation der Fahrradabstellanlagen im Bereich des Erlanger Hauptbahnhofes ist ungeordnet. Die Praxis der Überwachung und Kennzeichnung durch das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt ist aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen auf gelegentliche Aktionen beschränkt. Auf einem Teil der Fahrradabstellanlagen (=Eigentum Deutsche Bahn) erfolgt die Überwachung und Kennzeichnung durch die DB. Die abgetrennten räumlichen Kapazitäten im Parkhaus Innenstadt, in dem die von der GGFA AöR entfernten Fahrräder gelagert werden, sind für eine größere Anzahl von Fahrrädern nicht ausreichend.
Im Juli 2016 wurde im Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt amtsintern eine neue Konzeption vorbereitet, die am 14.10.2016 zusammen mit Ref. I, Ref. III, Ref. VI und Amt 66 erörtert und abgestimmt wurde:
Aufgrund einer vertraglichen Regelung aus dem Jahr 2014 zwischen
der DB und der Stadt Erlangen, Ref. VI, obliegt der Stadt Erlangen u.a. die
Erhaltung, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für die DB-eigenen
Fahrradabstellanlagen. Ebenso ist die Stadt gehalten, einheitliche
Parkbedingungen zu regeln.
Durch diese vertraglichen Regelungen kann die Stadt sowohl auf den eigenen,
nicht öffentlich gewidmeten Flächen, wie auch den Flächen der DB einheitliche
Nutzungsbedingungen für das Abstellen von Fahrrädern festlegen (Flächen 1, 4,
5, 7, 9)
Die derzeit öffentlich gewidmete Fläche 3 wird von Amt 66 entwidmet, da sie
keine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr hat.
Die Fläche 8 ist Teil des öffentlich gewidmeten Straßenkörpers der Münchener
Straße. Eine Entwidmung ist hier nicht möglich. Deshalb wird diese Fläche als
Fahrradabstellanlage für eine längere Abstelldauer gewählt (=6 Wochen). Über
diesen Zeitraum hinaus abgestellte Fahrräder könnten dann als quasi aufgegeben
angesehen und entfernt werden.
Die Fläche 6 ist öffentlich gewidmet und kann nicht entwidmet werden. Hier soll
dennoch die einheitliche Beschilderung angebracht und der Vollzug entsprechend
umgesetzt werden.
Der Bahnhofplatz, Fläche 2, ist öffentlich gewidmet. Hierfür gelten aufgrund
der Feuerwehrzufahrt und den Rampen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
spezielle Regelungen.
Am 26.10.2016 fand ein Gespräch mit Vertretern der GGFA
statt. Die geplante Vorgehensweise wurde erörtert. Die GGFA wird
kostenpflichtig die zur Entfernung und Entsorgung oder Verwertung der
gekennzeichneten Fahrräder erforderlichen personellen Kapazitäten
bereitstellen. Von Seiten der Stadt Erlangen bedarf es der Erweiterung der
abgetrennten Aufbewahrungsmöglichkeit im Parkhaus Innenstadt. Amt 66 hat dem
zugestimmt. Diese Maßnahme wird zeitnah durch das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
beauftragt und aus den Budgetrücklagen (soweit vorhanden) bezahlt.
Die Überwachungs- und Kennzeichnungstätigkeit wird im Jahr 2017 durch das
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt im Rahmen der personellen Möglichkeiten
verstärkt durchgeführt. Der zeitliche und personelle Bedarf wird ebenso wie der
erhöhte finanzielle Aufwand ermittelt. Die Ergebnisse werden zum Haushalt 2018
ggf. angemeldet.
Am 18.10.2016 ging ein Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion, Nr. 132/2016, zur Ergänzung des Arbeitsprogrammes von Amt 32 zu diesem Themenkomplex ein. Aus Sicht Amt 32 ist durch die bereits erfolgte Erarbeitung eines Konzeptes und der erfolgten Abstimmung dieses Anliegen bearbeitet. Einer Ergänzung des Arbeitsprogrammes bedarf es hierzu nicht (mehr).
Kernpunkte des Konzeptes sind damit:
- einheitliche Nutzungsbedingungen für die genannten Flächen
- Bereitstellung von Aufbewahrungskapazitäten im Parkhaus Innenstadt
- verstärkte und konsequente Überwachung und Kennzeichnung sowie die Entfernung
von
Fahrrädern
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 322090/12210032/529101
sind nicht vorhanden