Betreff
Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
30/042/2016
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbe-dingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung; Entwurf vom 15.11.216, Anlage) wird beschlossen. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Anpassung des örtlichen Taxitarifs an die Kostenentwicklung.

Annähernd einheitlicher Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth sowie Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erhöhung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis von 3,40 Euro auf 3,50 Euro

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 6.10.2016 beantragt die Taxi Erlangen eG die Änderung des örtlichen Taxitarifs zum Januar 2017. Es wird die Änderung des Grundpreises für die Inanspruchnahme eines Taxis von 3,40 Euro auf 3,50 Euro beantragt. Im Rahmen dieses Antrags wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt der beantragten Änderung zu.

 

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg ergeht folgende Einschätzung:

"Bezogen auf eine klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und 4 Minuten Wartezeit), ergibt der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von 0,65 % gegenüber dem seit Januar 2016 geltenden Taxitarif. Durch die Einführung des Mindestlohngesetzes wurde durch die Gewerbevertreter eine Zunahme der Gesamtkosten um 16,78 errechnet, die durch die letzten Tariferhöhungen 2015 um 10,45 % und 2016 um 2,1 % bei weitem noch nicht aufgefangen werden konnten. Somit liegt weiterhin ein erheblicher Kostendruck auf den Unternehmen. Die Sachkosten sind nach Angabe der Taxigenossenschaft Erlangen gegenüber dem Vorjahr um 0,42 % gestiegen. Die Kostensteigerung ergibt sich aus verschiedenen angestiegenen Fixkosten wie z.B. Fahrzeug- und Versicherungskosten. Die variablen Kosten gingen insbesondere wegen der erneut zurückgegangenen Treibstoffkosten leicht zurück. Bei den Auftragszahlen der Taxi Erlangen e.G. sind keine Steigerungen zu erkennen, womit eine günstige Entwicklung der Fixkosten durch höheren Umsatz bei gleichem Preis ausgeschlossen ist.

Im Vergleich mit den Steigerungen der Fahrpreise im VGN ist die beantragte Tariferhöhung als sehr moderat anzusehen. Bei der VAG werden die Entgelte zum Jahreswechsel 2016/2017 um durchschnittlich 2,62 % angehoben. Auch im Vergleich mit anderen Großstädten wird deutlich, dass der beantragte Taxitarif, auch nach der beantragten Erhöhung, unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte liegt.

Insofern bestehen von Seiten der IHK keine Einwendungen gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifes im Stadtgebiet Erlangen an die eingetretenen Kostensteigerungen und dem im Stadtgebiet Erlangen beantragten Taxitarif.

Von Seiten der IHK begrüßen wir außerordentlich, dass sich die Taxigenossenschaften in Nürnberg, Fürth und Erlangen untereinander abstimmen – mit dem Bestreben möglichst einheitliche Taxitarife vereinbaren zu können. Von den Taxigenossenschaften in Nürnberg und in Fürth wurden bereits weitgehend identische Anträge gestellt. Hierdurch wäre gewährleistet, dass in der Städteachse Nürnberg – Fürth – Erlangen ein einheitlicher Taxitarif besteht."

 

Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, dem Antrag der Taxigenossenschaft zu entsprechen:

·      Die beantragte Tariferhöhung wird auch im Vergleich zu den Tariferhöhungen der VAG als sehr moderat eingestuft.

·      Mit der Erhöhung bleibt ein einheitlicher Taxitarif in Großraum Nürnberg - Fürth - Erlangen bestehen. 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlage:         

Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung)