Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen der Stadt
Erlangen
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne für das Haushaltsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt. Sie schließen
1. |
für die Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung |
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1.1 |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
64.500,--
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
48.900,--
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
15.600,--
Euro |
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1.2 |
Im Finanzhaushalt |
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aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
64.500,--
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
48.900,--
Euro |
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und dem Saldo von |
15.600,--
Euro |
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2. |
für die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung |
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2.1 |
im Ergebnishaushalt |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
200,--
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
200,--
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
0,--
Euro |
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2.2 |
im Finanzhaushalt |
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aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
200,--
Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
200,--
Euro |
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und dem Saldo von |
0,--
Euro |
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Janik
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage
1_Haushaltsplan WFH Stiftung
Anlage 2_Haushaltsplan VEW Stiftung