Betreff
Budgetierungsregeln 2017
Vorlage
113/029/2016
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2017 in der vorgelegten angepassten Fassung (siehe Anlage).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Personalkostenbudgetierung wurde ab dem Haushaltsjahr 2014 dahingehend geändert, dass die getrennten Personalkostenbudgets pro Dienststelle durch eine Gut- und Lastschriftenberechnung ersetzt werden. Diese Regelung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.

Allerdings überschreitet die Gesamtsumme der Gutschriften seit Anbeginn der Neuregelung den beabsichtigten Wert von jährlich 1,5 Mio EUR (2014: 2,3 Mio, 2015: 2,9 Mio). Auch im Jahr 2016 wird vermutlich der Letztjahreswert erreicht.

Aus diesem Grund wird die Übertragung der Gutschriften aus der Personalkostenbudgetierung angepasst. Bei dieser Entscheidung wurden die Dienststellenleitungen beteiligt.

Unter Punkt „3.1.6 Quartalsmäßige PK-Abrechnung der Gut- und Lastschriften“ wird daher neu geregelt:
„Ein positives Ergebnis verbleibt zu 100% beim Budgetamt solange ein Anteil von 1,5 % an den Gesamtpersonalkosten des Budgetamtes (vorläufiges Endergebnis des Vorjahres) nicht überschritten wird. Übersteigende Ergebnisse fließen vollständig an den Haushalt zurück.

Ein negatives Ergebnis verbleibt zu 100% beim Budgetamt.“

(Bisher: „Sowohl ein positives, als auch ein negatives Ergebnis verbleibt zu 100% beim Budgetamt.“)

 

Nach der größeren textlichen Änderung der Budgetierungsregelungen im Jahr 2016 wurde ansonsten der Text der angehängten Regelungen nur zur Klarstellung bzw. zur Berichtigung redaktionell angepasst. Hierbei wurden die bisherigen Budgetierungsregelungen im Kern nicht verändert.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Budgetierungsregeln 2017