Rehweiherstraße 41; Fl.-Nr. 905;
Az.: 2016-1138-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden nicht erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
KO 171, 6. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
2 VG anstatt 1 VG |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf o.g. Grundstück soll ein 2-geschossiges Doppelhaus
errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes KO 171, 6. Deckblatt.
Die Wohnfläche von 163,5 m2 teilt sich auf Erdgeschoss, Obergeschoss
und Spitzboden auf. Das Dach ist als Satteldach mit 38° Dachneigung, je zwei
Dachgauben nach Norden und Süden, geplant. Folgende Befreiungen vom
Bebauungsplan wurden beantragt:
1. Zwei Vollgeschosse anstatt einem Vollgeschoss
Die Befreiung für ein zweites Vollgeschoss wird nicht befürwortet, da dadurch
die Grundzüge der Planung berührt werden. Dies wurde bei dem direkt
angrenzenden Nachbargrundstück im Norden (Flur-Nr. 904 und 904/1) im Jahr 2013
ebenso beurteilt. Auch hier wurde eine Befreiung für ein zweites Vollgeschoss
abgelehnt. Das Bauvorhaben wurde aufgrund der damaligen Beurteilung
entsprechend geändert.
2. Wandhöhe 4,3 m anstatt 3,5 m
Bei Umplanung zu einem Vollgeschoss kann eine Befreiung von der Wandhöhe in
Aussicht gestellt werden, analog dem genehmigten Bauvorhaben auf dem nördlichen
Nachbargrundstück.
3. Baugrenze nach Westen überschritten
Die Überschreitung der Baugrenze nach Westen um 1,5 m kann bei einer Umplanung
zu einem Vollgeschoss ebenfalls in Aussicht gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Schnitt