Der Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Bei einem erkennbar negativen Budgetergebnis sollte normalerweise rechtzeitig vor dem Jahresende eine entsprechende Mittelnachbewilligung bei der Kämmerei beantragt werden. In Absprache mit der Kämmerei wird für das Sozialamtsbudget 2016 aus folgenden Gründen auf einen solchen Antrag auf Mittelbereitstellung verzichtet:
- Kosten der Unterkunft im SGB II
Durch einen
relativ deutlichen Zugang von Flüchtlingen in den SGB II Bezug (ca. 490
Personen in ca. 280 Bedarfsgemeinschaften, die erstmals im Jahr 2016 SGB
II-Leistungen erhielten) muss nach aktueller Kalkulation der Ausgabenansatz für
KdU-Kosten um ca. 110.000 € überzogen werden. Ein erheblicher Teil dieses
Zuwachses an Flüchtlingen im SGB II-Bezug beruht auf Zuzügen von außerhalb in
die Stadt Erlangen. Nach Aussage der Kämmerei erscheint es denkbar, diese
Mittelüberschreitung auch noch im kommenden Frühjahr bei der Fertigstellung des
Ergebnisübertrags in Form einer entsprechenden Korrektur zu berücksichtigen,
sodass
insoweit eine Mittelnachbewilligung zum jetzigen Zeitpunkt nicht dringend
notwendig ist.
- Abrechnung der Kosten nach dem AsylbLG mit dem Freistaat Bayern
Die Kosten nach dem AsylbLG werden vom Freistaat Bayern zu 100 % erstattet – allerdings leidet dieses Erstattungsverfahren unter erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Darüber hinaus handelt es sich hier um solch große Dimensionen, dass das Ergebnis des Amtsbudgets allein durch diese Position aus den Fugen gerät.
Mittlerweile besteht ein zeitlicher Rückstand bei den Abrechnungen von vier Quartalen:
- für das dritte und das zweite Quartal 2016 sind die umfangreichen Abrechnungsarbeiten seitens der Stadt Erlangen noch nicht abgeschlossen
- die Abrechnungen für das vierte Quartal 2015 und für das erste Quartal 2016 liegen zwar bei der Regierung in Ansbach vor, es fehlt jedoch noch an der abschließenden Bearbeitung seitens der Regierung. Trotz siebenstelliger Abschlagszahlen der Regierung stehen dadurch nach der städtischen Abrechnung allein für diese beiden Quartale noch Schlusszahlungen in Höhe von ca. 10.000.000. € aus
Angesichts der Höhe dieser ausstehenden Einnahmen macht es wenig Sinn durch Mittelnach-bewilligung in dieser Dimension ein ausgeglichenes Budgetergebnis herbeiführen zu wollen - zumal die Kämmerei immer noch die Möglichkeit hat, nachträglich eingegangene Zahlungen der Regierung bis Ende Februar 2017 auf das alte Haushaltsjahr zu verbuchen.
Aus diesen Gründen haben sich Kämmerei und Sozialamt darauf verständigt dieses Jahr auf eine Mittelnachbewilligung zum Jahresende zum Ausgleich eines absehbaren Budgetdefizits zu verzichten.