Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik - KommunalBIT AöR, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Vorlage
III/028/2016
Aktenzeichen
III
Art
Beschlussvorlage

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit KommunalBIT AöR den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß Anlage 1 zu schließen.


Der öffentlich-rechtliche Vertrag dient dazu, die Leistungsbeziehung zwischen der Stadt Erlangen und KommunalBIT zu konkretisieren und die Gültigkeit des Servicekatalogs (Rahmenbedingungen, Bestellkatalog mit Verrechnungssätzen, Leistungsbeschreibungen, SLA) zwischen dem Leistungsempfänger und dem Dienstleiter zu vereinbaren.


Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist ebenso ein wichtiges Kriterium im Sinne des § 2b UStG, der unter weiteren Bedingungen die „umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft“ von öffentlichen-rechtlichen Betrieben beeinflussen wird.


Anlagen:        Anlage 1: öffentlich rechtlicher Vertrag

Anlage 2: Servicekatalog Teil 1 „Rahmenvereinbarung für die Leistungserbringung“

                        Anlage 3: Servicekatalog Teil 4 „Service Level Agreements”