hier: Vorbereitung der 69. Gesellschafterversammlung
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den Vertreter der Stadt Erlangen an, in der
69. Gesellschafterversammlung am 29.11.2016 folgenden
Beschlussvorlagen zuzustimmen:
· Wirtschaftsplanung für 2017
·
Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dünkel & Partner mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 und der Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 (1)
Haushaltsgrundsätzegesetz
Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der
Gesellschafterversammlung abzugebenden
Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung
des Stadtrates der Zustimmung/Beteiligung des Stadtrates bzw. des zuständigen
Ausschusses.
Wirtschaftsplanung 2017
Das Jahresergebnis 2017 soll sich laut Plan auf – 188.800 € belaufen; nach einem Gewinn von 14.097 € im Jahr 2015. Für das Jahr 2017 rechnet die IGZ-Geschäftsführung mit einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 62.600 Euro auf 950.700 €.
Die Umsatzerlöse reduzieren sich durch den Auszug zweier
Unternehmen in 2017. Die mit diesen Auszügen verbundenen Renovierungskosten
(u.a. Teppicherneuerung) erhöhen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Bei
den Umsatzzahlen wurde eine vorsichtige Prognose der Wiederbelegung der Flächen
zugrunde gelegt.
Der erhöhte Personalaufwand ist durch die Übernahme einer
Zeitarbeitskraft in ein IGZ-Arbeits-verhältnis bedingt. Dafür entfällt die
Position Fremdarbeit bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der
Planung 2017.
Die Erhöhung des sonstigen betrieblichen Aufwands ergibt
sich u. a. aufgrund gutachterlich geforderter Brandschutzmaßnahmen, der
Stilllegung von nicht mehr nutzbaren Wasserleitungen und höherer Aufwendungen
für die Instandhaltung technischer Anlagen.
Die mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2013-2020
wird zur Kenntnis genommen.
Beauftragung Wirtschaftsprüfer
Bei einer Ausschreibung im Jahr 2013 gab die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel & Partner aus Fürth das
kostengünstigste Prüfungsangebot ab. Sie wurde deshalb mit der Prüfung der
Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
soll nun auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 und mit der Prüfung
der Geschäftsführung nach § 53 (1) Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt werden.
Anlagen: Erfolgs-, Finanzplan und Investitionsplan 2017