Betreff
Koordinationsstelle für obdachlose Jugendliche
Vorlage
51/123/2016
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Der städt. Zuschuss an die GGFA  wird um 35.000,00 Euro für die Koordinati0n von Hilfen für junge Menschen, die obdachlos sind, erhöht..


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Beendigung der Obdachlosigkeit junger Menschen und Integration in das staatliche Hilfesystem

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ausgelöst durch den SPD- Fraktionsantrag Nr. 031/2015 vom 24.02.15  „Notschlafstelle für Jugendliche“ gab es in der Folgezeit eine Vielzahl von Besprechungen im Rahmen des Arbeitskreises „Obdachlosigkeit“ unter Federführung des Jugendamts. Die Beteiligten (Amt 50, Amt 51, Streetwork, GGFA) sind sich einig, dass der Betroffene Personenkreis einer besonderen Betreuung bedarf.

 

Es handelt sich um junge Menschen, die das System staatlicher Hilfen bisher nicht genutzt haben. Durch eine Einfügung des § 16h SGB II zum 01.08.2016 sind diese in den Focus gerückt, mit dem ausdrücklichen Ziel, die jungen Menschen mit besonderen Maßnahmen an die sozialen Sicherungssysteme heranzuführen um Ihnen die Teilnahme am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Arbeitskreis ist sich einig, dass die Aufgabe einer Anlaufstelle und einer damit verbundenen übergreifenden Fallbearbeitung bei der GGFA angesiedelt sein sollte. Dort kann das Projekt „JUGEND STÄRKEN IM QARTIER“ den Rahmen für eine Koordinationsstelle bilden. Aufgabe dieser Stelle soll es sein, als Anlaufstelle zu dienen und mit den Betroffenen Lösungen unter Einbeziehung der sozialen Fachdienststellen zu finden. Die Stelle soll mit t ½ besetzt werden.

 

Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass das Jugendamt hier federführend die Realisierung des Zuschusses betreibt.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Personal und Sachkosten:

          35.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag