1. Der Bedarf für eine Spielstube mit 16 Betreuungsplätzen
und einer zweigruppigen Grundschul-
lernstube mit insgesamt 32
Plätzen wird bestätigt.
2. Die erforderlichen Räumlichkeiten sollen durch die Stadt angemietet werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Räumlichkeiten einen geeigneten Bauträger zu suchen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für den HH 2018 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar:
Spielstube
Im Kindergartenplanungsbezirk Innenstadt III leben mit Stichtag 30.06.2016 155 Kinder im Kindergartenalter. Für diese stehen aktuell 125 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die lokale rechnerische Versorgungsquote liegt damit bei ca. 81 % und liegt damit deutlich unterhalb des Stadtschnittes (ca. 104 %). Laut Bevölkerungsprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung wird für 2019 eine Erhöhung der Anzahl an Kindergartenkindern auf ca. 160 erwartet. Die Prognose ist aufgrund des laufenden Nachverdichtungsprozesses mit deutlichen Unsicherheiten behaftet. Dies ist bei den weiteren Planungen im Auge zu behalten. Nach übereinstimmender Aussage der Fachkräfte vor Ort besteht dezidierter Bedarf an Spielsstubenplätzen. Der Kindergartenplanungsbezirk Innenstadt III ist nach Aussage des 2. Erlanger Sozialberichts sowohl aktuell als auch in den kommenden Jahren überdurchschnittlich von sozialen Belastungsfaktoren betroffen.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist eine Spielstube mit 16 Betreuungsplätzen aus qualitativer und quantitativer Sicht geeignet, zur Deckung des örtlichen Bedarfs beizutragen. Die Einrichtung einer Spielstube wird daher von der Jugendhilfeplanung unterstützt.
Grundschullernstube
Im Sprengel der
Friedrich-Rückert-Grundschule können im Schuljahr 2016/17 für 271 Grundschüler
190 Betreuungsplätze (116 Plätze in Hort-/Lernstube, 74 Plätze in der
Mittagsbetreuung) angeboten werden. Dies entspricht einer rechnerischen schulbezogenen
Versorgungsquote von ca. 70 %. Damit ist die Versorgung im Schulsprengel
deutlich unterhalb des Erlanger Stadtschnittes (ca. 80 %). Die Schülerprognose
für 2022/23 geht von ca. 340 Grundschulkindern im Sprengel aus, was einer
Steigerung von ca. einem Drittel im Vergleich zu 2016/17 entspricht.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.10.2016 (Vorlagennummer
51/109/2016) einem aktuellen Bedarf von 30 Betreuungsplätzen für
Grundschulkinder festgestellt. Die zu erwartenden Kinderzahlensteigerungen der
nächsten Jahre sind dabei explizit noch nicht berücksichtigt.
Nach übereinstimmender Aussage der Fachkräfte vor Ort besteht dezidierter Bedarf an Lernstubenplätzen. Der statistische Bezirk Rathenau ist nach Aussage des 2. Erlanger Sozialberichts sowohl aktuell als auch in den kommenden Jahren überdurchschnittlich von sozialen Belastungsfaktoren betroffen.
Aus bedarfsplanerischer Sicht ist eine zweigruppige Grundschullernstube mit 32 Betreuungsplätzen im genannten Schulsprengel aus qualitativer und quantitativer Sicht geeignet, zur Deckung des örtlichen Bedarfs beizutragen und wird daher von der Jugendhilfeplanung befürwortet.
.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Planungsbezirk Rathenau fehlen
Kindertagesplätze im Kindergartenalter und im Schulkindalter. Die Verwaltung
wird mit Bauträgern nach Realisierungsmöglichkeiten für die Räume suchen und in
Abstimmung mit den fachlichen Bedarfen die Räumlichkeiten in Abstimmung mit der
Regierung von Mittelfranken und dem Bauträger entwickeln.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?).
Die Lernstube und die Spielstube
werden je Gruppe jeweils bis zu drei
integrative Plätze anbieten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Finanzielle Ressourcen sind bisher
nicht vorhanden. Im Investitionsbereich sind Mittel für die Einrichtung und die
Außenanlage erforderlich. Weiter sind als Folgekosten die Finanzmittel für die
Miete erforderlich. Nach heutigem Kenntnisstand wird eine Fertigstellung dieser Räumlichkeiten
frühestens in 2018 erfolgen. Für die Realisierung der maximalen FAG-Förderung ist ein
Investitionskostenzuschuss, der über die Bauphase bis 2019 oder ggf. auch
später umgesetzt werden kann, notwendig. Dieser Investitionskostenzuschuss
wirkt sich mietmindernd aus. Die in der Übersicht aufgezeigten Summen sind
Erfahrungswerte, die sich anhand der Planung und Genehmigung der Regierung von
Mittelfranken noch ändern können. Das für den Betrieb erforderliche Personal
ist im Personalhaushalt 2018 zu beantragen und auch im Leitungsbereich
entsprechend zu berücksichtigen.
Investitionskostenzuschuss: |
€
1.495.000 |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
600.000 |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine