Die Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Landkreis Nürnberger Land über die Abwicklung der Beihilfen für die Beschäftigten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landratsamtes Nürnberger Land soll abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das interkommunale BeihilfeCenter erbringt seine Dienstleistungen für die Gründungsstädte Nürnberg und Erlangen sowie für weitere Partner. Der Aufwand des BeihilfeCenters wird auf die Gründungsstädte und alle weiteren Partner verteilt.
Im Jahr 2015 wurden 28.818 Beihilfeanträge bearbeitet. Damit ist das BeihilfeCenter bayern-weit nach dem Freistaat und der Stadt München die drittgrößte Beihilfestelle.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Landkreis Nürnberger Land lässt die Beihilfen für ihre Beschäftigten sowie für ihre Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereits seit der interkommunalen Gründung in Amtshilfe durch das BeihilfeCenter abwickeln.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Amtshilfe wurde bislang über privatrechtliche Verträge geregelt. Sowohl der Landkreis Nürnberger Land als auch das BeihilfeCenter ist daran interessiert diese Zusammenarbeit dauerhaft im Rahmen der Zweckvereinbarung fortzuführen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land zur Beihilfeabwicklung
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Nürnberger Land