Betreff
Städtische Zuschüsse an Erlanger Naturschutzverbände; Erhöhung der Aufwandspauschale
Vorlage
31/126/2016
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Zur Erleichterung des Verwendungsnachweisverfahrens wird die Aufwandspauschale für die städt. Naturschutzverbände von 4.000 EURO auf 5.000 EURO erhöht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz, Natur- und Umwelthilfe, Landesbund für Vogelschutz und Naturschutzgemeinschaft Erlangen erhalten seitens der Stadt für das lfd. Kalenderjahr einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 40.900 EURO für ihre Verbandsarbeit (Beschluss des UVPA vom 27.09.2016). Die Zuschüsse werden verbeschieden und sind gemäß den Bestimmungen der städt. Zuschussrichtlinien bis zum 31.03. des Folgejahres sachgerecht nachzuweisen. Aufgrund der geltenden Beschlusslage konnten die Vereine bislang die Aufwandsentschädigungen für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter, deren Fahrtkosten, die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit  u. ä. bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 4.000 EURO hierbei geltend machen.

Die vorgelegten Verwendungsnachweise in der jüngeren Vergangenheit zeigten, dass die meisten Verbände die o.g. Aufwandspauschale aufgrund der tatsächlich gewährten Mitarbeiterentschädigungen erheblich überschritten haben, für materielle Aufwendungen (z.B. Werkzeug und Bürobedarf) hingegen geringere Aufwendungen erbrachten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach Rücksprache mit den Verbänden schlägt die Verwaltung vor, den Betrag für die Aufwandspauschale von 4.000 EURO auf künftig 5.000 EURO anzuheben. Das Nachweisverfahren wird hierdurch erleichtert. Die Regelung soll erstmals für das Abrechnungsjahr 2016 gelten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Unterrichtung der Verbände nach Billigung des Verwaltungsvorschlags.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

- keine-

     

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        -/-