Förderung Solarthermie
Die Stadt Erlangen zieht Konsequenzen aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Integrierten Klimaschutzkonzepts und wird die Nutzung von Sonnenenergie in Form von solarthermischen Anlagen zur Warmwassererwärmung durch Bezuschussung fördern. Die Verwaltung wird bis spätestens März 2017 Förderrichtlinien ausarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen.
Der Fraktionsantrag 108/2016 vom 18.10.2016 ist damit abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nachhaltiges Wirtschaften und
Klimaschutz setzen eine weitgehende Substituierung fossiler Energieträger durch
Nutzung erneuerbarer Energien voraus. Ein Ergebnis aus dem Integrierten
Klimaschutzkonzept der Stadt Erlangen ist die Steigerung der Nutzung von Sonnenenergie
durch solarthermische Anlagen. Ziel ist
es nun, die Nutzung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Kosten für solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Brauchwassererwärmung mit Heizungsunterstützung werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) durch Zuschüsse gefördert. Auch unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse liegt die Wirtschaftlichkeit solarthermischer Analgen im Grenzbereich. Eine Integration solarthermischer Anlagen in den Heizungskreislauf erfolgt daher sehr zögerlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Wirtschaftlichkeit solarthermischer Anlagen ist verbesserbar durch eine Ergänzung der durch das BAFA gewährten Zuschüsse durch zusätzliche Zuschüsse durch die Stadt Erlangen. Die Verwaltung wird Förderrichtlinien für ein dementsprechendes Förderprogramm erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss geben.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Zur Realisierung einer Förderung durch Zuschüsse sind keine zusätzlichen
Haushaltsmittel erforderlich, die Finanzierung kann über die Kostenstelle
„Zuschüsse für private Energiesparmaßnahmen, Kst. 561.K880“ erfolgen.
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
X sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 561.K880 vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag der SPD Nr. 108/2016 vom 18:10.2016_Förderung Solarthermie