Betreff
Fraktionsantrag Nr. 108/2016 der SPD zu den Arbeitsprogrammen des Amtes 31:
Förderung Solarthermie
Vorlage
31/124/2016
Aktenzeichen
I/31/WK002
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen zieht Konsequenzen aus den Ergebnissen und Empfehlungen des Integrierten Klimaschutzkonzepts und wird die Nutzung von Sonnenenergie in Form von solarthermischen Anlagen zur Warmwassererwärmung durch Bezuschussung fördern. Die Verwaltung wird bis spätestens März 2017 Förderrichtlinien ausarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen.

 

Der Fraktionsantrag 108/2016 vom 18.10.2016 ist damit abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz setzen eine weitgehende Substituierung fossiler Energieträger durch Nutzung erneuerbarer Energien voraus. Ein Ergebnis aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Erlangen ist die Steigerung der Nutzung von Sonnenenergie durch solarthermische Anlagen.  Ziel ist es nun, die Nutzung durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Kosten für solarthermische Anlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Brauchwassererwärmung mit Heizungsunterstützung werden vom Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) durch Zuschüsse gefördert. Auch unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse liegt die Wirtschaftlichkeit solarthermischer Analgen im Grenzbereich. Eine Integration solarthermischer Anlagen in den Heizungskreislauf erfolgt daher sehr zögerlich.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Wirtschaftlichkeit solarthermischer Anlagen ist verbesserbar durch eine Ergänzung der durch das BAFA gewährten Zuschüsse durch zusätzliche Zuschüsse durch die Stadt Erlangen. Die Verwaltung wird Förderrichtlinien für ein dementsprechendes Förderprogramm erarbeiten und dem Stadtrat zum Beschluss geben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Zur Realisierung einer Förderung durch Zuschüsse sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich, die Finanzierung kann über die Kostenstelle „Zuschüsse für private Energiesparmaßnahmen, Kst. 561.K880“ erfolgen.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 561.K880 vorhanden        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Fraktionsantrag der SPD Nr. 108/2016 vom 18:10.2016_Förderung Solarthermie