Betreff
Haushalt 2017: Flächennutzungsplanung weiterentwickeln - Entwicklungsperspektiven aufzeigen; Fraktionsanträge der CSU-Fraktion Nr. 010/2016 vom 01.02.2016 und Nr. 150/2016 vom 18.10.2016
Vorlage
611/156/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt nach Mittelbereitstellung und Personalressourcen 2018, ein größeres Konzept für die erforderlichen Schritte zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus und zur Bereitstellung von Gewerbeflächen im Rahmen teilräumlicher Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und dem UVPA vorzulegen. Auf Basis der Entwicklungskonzepte kann die (Teil-)Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgen.

 

3. Die Fraktionsanträge CSU Nr. 010/2016 (gleichlautend: Nr. 200/2015) und CSU Nr. 150/2016 sind damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Erlangen aus dem Jahr 2003 (FNP 2003) stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum von ca. 15 bis max. 20 Jahren dar und bedarf seit einiger Zeit der Neuaufstellung bzw. Fortschreibung.

 

Um die erforderlichen inhaltlichen Grundlagen zu erarbeiten, wurden bereits für die Haushalte 2014 und 2015 Mittel für den Einstieg in ein Stadtentwicklungskonzept angemeldet, aber seinerzeit nicht bewilligt. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung ist seither weiter gestiegen, jedoch fehlen hierzu ausreichende Verwaltungskapazitäten.

 

Wesentliche Aufgaben sind die Deckung des Bedarfs an Wohnraum sowie für die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Gewerbeflächen. Über die sektorale Betrachtung hinaus sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen Konzepte für die Entwicklung der relevanten städtischen Teilräume und Ortsteile erarbeitet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die anstehenden Veränderungen im Stadtgebiet (Siemens, Stadt-Umland-Bahn, Universität) müssen in eine umfassende Entwicklungsplanung eingebunden werden, die auch die Grundlage für die erforderliche Anpassung der förmlichen Bauleitplanung darstellt.

 

Insbesondere die Bereitstellung von neuem Bauland für Wohnen wie für Gewerbe ist regelmäßig mit einer mehrjährigen Vorlaufzeit verbunden. Wichtige Ziele sind die Konzentration der Bebauung an hochwertigen Infrastrukturen und eine konzeptionelle Landschaftsplanung, die neue Qualitäten für Mensch und Natur schafft.

 

Die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten wird sich in mehrere Analyse- und Planungsschritte aufteilen. Die Verwaltung wird hierzu eine zeitliche Abfolge vorlegen, wie die Weiterentwicklung des Wohnungsbaus und die Bereitstellung von Gewerbeflächen im Rahmen teilräumlicher Entwicklungskonzepte bearbeitet werden soll.

 

Es sollen darüber hinaus frühzeitig Vorschläge entwickelt werden, wie in den einzelnen Planungsphasen die Öffentlichkeit in die Erarbeitung der konzeptionellen Bausteine einbezogen werden kann.

 

Die Ergebnisse der jeweiligen Entwicklungskonzepte können in eine Fortschreibung des FNP 2003 für räumliche und fachliche Teilbereiche münden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da die erforderlichen Leistungen nicht zusätzlich mit den vorhandenen personellen Ressourcen erbracht werden können, müssen die entsprechenden Kapazitäten erhöht oder dafür andere Aufgaben zurückgestellt werden.

 

Einzelne Gutachterliche und planerische Teilleistungen könnten extern beauftragt werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stünden.

 

Die Verwaltung wird für die Erstellung der Entwicklungskonzepte im Jahr 2017 einen Mittelbedarf in Höhe von voraussichtlich 50.000 € für das Jahr 2018 anmelden und zusätzliche Personalkapazitäten beantragen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Fraktionsantrag Nr. 010/2016 der CSU

Anlage 2: Fraktionsantrag Nr. 150/2016 der CSU