Betreff
Förderung der Vorortkirchweihen und der Straßenfeste
Vorlage
41/036/2016
Aktenzeichen
I/41
Art
Beschlussvorlage

Die Förderung der Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen und ehrenamtlich organisierter Straßenfeste erfolgt über das Amt für Soziokultur.

Die Fördersummen für die Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen werden angehoben.

Rein ehrenamtlich organisierte Straßenfeste mit Stadtteilbezug können die beim Ordnungsamt zu entrichtenden Gebühren als Zuschuss von der Kulturförderung erstattet bekommen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen soll durch eine angemessene Erhöhung der bisherigen Zuschüsse unterstützt und erhalten werden. Dabei werden nun auch die bislang nicht unterstützen Vorortkirchweihen in Bruck und Alterlangen berücksichtigt.

 

Das ehrenamtliche Engagement bei der Organisation und Durchführung der Stadtteilfeste

in Buckenhof, Sieglitzhof und das Bismarckstraßenfest soll durch eine Erstattung der Genehmigungsgebühren durch die Kulturförderung eine entsprechende Wertschätzung erfahren.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)


Förderung der Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen
Die Ämter 13 und 41 schlagen vor, die Bezuschussung der Brauchtumspflege der Vorortkirchweihen in drei Kategorien zu unterteilen: 700,- €, 400,- € und 250,- € und wie folgt auszureichen:

 

Kirchweih

Zuschuss bisher

Zuschuss neu

Eltersdorf

561,-

700,-

Kärwaburschen u. Kärwamadli Tennenlohe e.V

295,-

400,-

Kosbach/Häusling

173,-

250,-

Hüttendorf

295,-

400,-

Kirchweihburschen Büchenbach

300,-

400,-

Dechsendorf

295,-

400,-

Frauenaurach

357,-

400,-

Kriegenbrunn

295,-

400,-

Steudach

173,-

250,-

Bruck

0,-

400,-

Stadtrandsiedlung (Damaschkestr.)

0,-

250,-

Alterlangen

0,-

250,-

Gesamt

2.744,-

4.500,-

 

Förderung der Stadtteilfeste

Für die Gestattungen der Stadtteilfeste fallen Gebühren an, die für die ehrenamtlich organsierten Veranstaltungen bewusst moderat gehalten sind.

Trotz der gering gehaltenen Gebühren (aktuell zwischen 90,- und 130,- €) werden diese von den Ehrenamtlichen, die die Stadtteilfeste in Buckenhof und Sieglitzhof organisieren, als Signal mangelnder Wertschätzung ihres Engagements für die Stadt Erlangen empfunden.

Dies ist auch insofern nachvollziehbar, da Stadtteilfeste, die die kommunalen Stadtteilzentren gemeinsam mit Ehrenamtlichen in anderen Stadtteilen organisieren, von den Gebühren wegen des städtischen Veranstalters befreit sind.

Da eine reguläre Bezuschussung dieser Veranstaltungen durch die Kulturförderung nach den Zuschussrichtlinien nicht möglich ist, da diese erfreulicherweise keine Defizite machen, sollen rein ehrenamtlich organisierte Straßen- und Stadtteilfeste künftig die entrichteten Gebühren von der Kulturförderung wieder erstattet bekommen. Damit bleibt auch das Ziel einer transparenten Gebührenerhebung gewahrt.
Zurzeit handelt es sich um die Stadtteilfeste in Buckenhof und Sieglitzhof sowie um das Bismarckstraßenfest.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst 411090 / KTr 25210041 / Sk 530101        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: