Die Förderung der Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen und ehrenamtlich organisierter Straßenfeste erfolgt über das Amt für Soziokultur.
Die Fördersummen für die Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen werden angehoben.
Rein ehrenamtlich organisierte Straßenfeste mit Stadtteilbezug können die beim Ordnungsamt zu entrichtenden Gebühren als Zuschuss von der Kulturförderung erstattet bekommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen soll durch eine angemessene Erhöhung der bisherigen Zuschüsse unterstützt und erhalten werden. Dabei werden nun auch die bislang nicht unterstützen Vorortkirchweihen in Bruck und Alterlangen berücksichtigt.
Das ehrenamtliche Engagement bei der Organisation und Durchführung der Stadtteilfeste
in Buckenhof, Sieglitzhof und das Bismarckstraßenfest soll durch eine Erstattung der Genehmigungsgebühren durch die Kulturförderung eine entsprechende Wertschätzung erfahren.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Förderung der Brauchtumspflege im Rahmen der Vorortkirchweihen
Die Ämter 13 und 41 schlagen vor, die Bezuschussung der Brauchtumspflege der
Vorortkirchweihen in drei Kategorien zu unterteilen: 700,- €, 400,- € und 250,-
€ und wie folgt auszureichen:
Kirchweih |
Zuschuss bisher |
Zuschuss neu |
Eltersdorf |
561,- |
700,- |
Kärwaburschen u. Kärwamadli Tennenlohe e.V |
295,- |
400,- |
Kosbach/Häusling |
173,- |
250,- |
Hüttendorf |
295,- |
400,- |
Kirchweihburschen Büchenbach |
300,- |
400,- |
Dechsendorf |
295,- |
400,- |
Frauenaurach |
357,- |
400,- |
Kriegenbrunn |
295,- |
400,- |
Steudach |
173,- |
250,- |
Bruck |
0,- |
400,- |
Stadtrandsiedlung (Damaschkestr.) |
0,- |
250,- |
Alterlangen |
0,- |
250,- |
Gesamt |
2.744,- |
4.500,- |
Förderung der Stadtteilfeste
Für die Gestattungen der Stadtteilfeste fallen Gebühren an, die für die ehrenamtlich organsierten Veranstaltungen bewusst moderat gehalten sind.
Trotz der gering gehaltenen Gebühren (aktuell zwischen 90,- und 130,- €) werden diese von den Ehrenamtlichen, die die Stadtteilfeste in Buckenhof und Sieglitzhof organisieren, als Signal mangelnder Wertschätzung ihres Engagements für die Stadt Erlangen empfunden.
Dies ist auch insofern nachvollziehbar, da Stadtteilfeste, die die kommunalen Stadtteilzentren gemeinsam mit Ehrenamtlichen in anderen Stadtteilen organisieren, von den Gebühren wegen des städtischen Veranstalters befreit sind.
Da
eine reguläre Bezuschussung dieser Veranstaltungen durch die Kulturförderung
nach den Zuschussrichtlinien nicht möglich ist, da diese erfreulicherweise
keine Defizite machen, sollen rein ehrenamtlich organisierte Straßen- und
Stadtteilfeste künftig die entrichteten Gebühren von der Kulturförderung wieder
erstattet bekommen. Damit bleibt auch das Ziel einer transparenten
Gebührenerhebung gewahrt.
Zurzeit handelt es sich um die Stadtteilfeste in Buckenhof und Sieglitzhof
sowie um das Bismarckstraßenfest.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 411090 / KTr 25210041 / Sk 530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: