Betreff
Haushalt 2017: Pufferbau FOS/BOS; Zeitplan des Neubaus "Puffergebäude" im "Campus Berufliche Bildung" einhalten, Fraktionsantrag CSU 151/2016 vom 18.10.2016
Vorlage
242/169/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der CSU-Fraktionsantrag Nr. 151/2016 vom 18.10.2016 ist damit bearbeitet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Fraktionsantrag der CSU vom 18.10.2016 wird zu dem geplanten Neubau des „Puffergebäudes“ an der FOS auf dem Berufsschulgelände gefragt, „welche zeitlichen Auswirkungen auf den Bau des Puffergebäudes eine Diskussion über alternative Gesamtfinanzierungskonzepte hat und welche organisatorischen und finanziellen Anstrengungen (z.B. provisorische Ausweichflächen, Anmietungen) auf die Schule und/oder Verwaltung durch eventuelle Verzögerungen zukommen können“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Masterplan für den „Campus Berufliche Bildung Erlangen“ (Berufsschulgelände) – siehe Beschluss StR 242/138/2016 – wurde zum Neubau des „Puffergebäudes“ an der FOS folgendes ausgeführt:

„Gleichzeitig (zum Neubau des Werkstättentraktes) kann das Puffergebäude an der FOS errichtet werden. Es dient als Ausweichflächen für die Generalsanierung der Berufsschule und FOS. Dadurch kann auf den Bau von provisorischen Ausweichflächen (z.B. Container) verzichtet werden. Das Puffergebäude steht nach Abschluss der Maßnahmen der FOS und als Erweiterungsflächen für die anderen Schulen auf dem Gelände zur Verfügung“.

 

Damit wurde der frühestmögliche Zeitpunkt zur Errichtung genannt.

 

Inzwischen stellt sich die Situation wie folgt dar:

·         Die FOS hat aktuell keinen kurzfristigen Bedarf für zusätzliche Klassenräume

·         Für den Neubau des Werkstättentraktes als Anbau an den gewerblichen Trakt werden keine Ausweichräume benötigt, da während der Bauphase das bestehende Werkstättengebäude noch in Betrieb bleiben kann. Die Bauphase fällt entsprechend HH-Entwurf 2017 in die Jahre 2018 bis 2021

·         Spätestens zu Beginn der Sanierung des gewerblichen Traktes müssen Ausweichräume zur Verfügung stehen. Der Beginn der Sanierungsphase ist (nach HH-Entwurf 2017) für 2022 terminiert

·         Das „Puffergebäude“ an der FOS müsste demnach spätestens 2020 begonnen und 2022 fertiggestellt werden. Für diesen Zeitplan müsste die Planung Mitte 2018 angestoßen werden

Aus Sicht der Verwaltung gefährden derzeit geführte Diskussionen zu Finanzierungsalternativen noch nicht den genannten Rahmenterminplan. Zusätzliche Ausweichflächen oder Anmietungen werden durch solche Diskussionen noch nicht ausgelöst.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 151/2016 der CSU-Fraktion vom 18.10.2016