Betreff
Sachstand Kunstmuseum Erlangen
Vorlage
IV/037/2016
Aktenzeichen
IV/Kunstmuseum
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 14. Juli 2016 unterzeichneten die Stadt Erlangen, vertreten durch Referat IV, und der Verein Kunstmuseum e.V. einen Vertrag mit dem Ziel, dass nach zwei Jahren die Sammlung des Vereins in das Eigentum der Stadt Erlangen übergeht sowie die Ausstellungstätigkeit des Kunstmuseums  fortgeführt wird. Die formale Umsetzung wurde durch den Stadtratsbeschluss vom 28. April 2016 vorbereitet. Hierin wurde unter anderem auch die finanzielle Ausstattung des städtischen Kurators geregelt. Für das Haushaltsjahr 2016 wurden keine Sachmittel beschlossen. Für das Jahr 2017 stehen dem städtischen Kurator 10.000 Euro für Ausstellungen und die laufenden Aufwendungen aus dem Betrieb des Kunstmuseums (Öffentlichkeitsarbeit, Reinigung, etc.) zur Verfügung.

 

Nach Beginn seiner Tätigkeit am 1. September 2016 sollte der städtische Kurator noch im Sep-tember bzw. Oktober 2016 ein Büro im Löwenichschen Palais beziehen. Doch nach einer Bege-hung am 29. September durch das Gebäudemanagement Erlangen wurde festgestellt, dass vor der Einrichtung eines Büros einige wesentliche Punkte geklärt werden müssen. Nunmehr beabsichtigt das GME, die Fläche im Löwenichschen Palais bis spätestens zum 31. März 2017 so herzurichten, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz und die Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten werden können. Dies hat zur Konsequenz, dass mit der Inventarisierung des Sammlungsbestandes im Löwenichschen Palais erst dann begonnen werden kann, wenn dort die Voraussetzungen geschaffen sind (Telefonie, Inventarisierungssoftware, etc.).

 

In Bezug auf die Ausstellungstätigkeit (städtischer Kurator zwei, Förderverein Kunstmuseum e.V. bis zu drei Ausstellungen pro Jahr) im Kunstmuseum haben sich zwischenzeitlich Veränderungen ergeben. Für den Verein ist derzeit nur mehr ein Kurator tätig. Des Weiteren ist mittlerweile nicht mehr gesichert, dass der Verein sämtliche Öffnungszeiten durch Ehrenamtliche abdecken kann. Inwieweit Punkt III.1 des Vertrages zwischen der Stadt Erlangen und dem Kunstverein e.V. umge-setzt werden kann, wird ein Ergebnis der Mitgliederversammlung des Vereins Kunstmuseum e.V. am 15. November 2016 sein.


Anlagen: