Die Verwaltung berücksichtigt auch weiterhin bei Sanierungen und Neuplanungen von Toilettenanlagen im öffentlichen Raum eine barrierefreie Umsetzung.
Der Antrag Nr. 102/2016 zum Arbeitsprogramm des GME der SPD-Fraktion vom 18.10.2016 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Sanierungen und Neuplanungen von Toilettenanlagen. Weitere Standorte für eine „Toilette für alle“ werden identifiziert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Art. 48 Abs. 2 BayBO schreibt vor, dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei zu errichten sind. Unter Satz 2 Nr. 9 zu diesem Absatz sind explizit Toilettenanlagen aufgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der gesetzlichen Pflicht zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei baulichen Anlagen wird die Verwaltung auch weiterhin nachkommen.
Bei Um- und Neuplanungen im öffentlichen Raum wird der Bedarf nach "Toiletten für alle" weiterhin berücksichtigt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der SPD Nr. 102/2016 vom 18.10.2016