Betreff
Haushalt 2017: Bei Renovierung / Neubau öffentlicher Toiletten Barrierefreiheit anstreben
Vorlage
242/167/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung berücksichtigt auch weiterhin bei Sanierungen und Neuplanungen von Toilettenanlagen im öffentlichen Raum eine barrierefreie Umsetzung.

 

Der Antrag Nr. 102/2016 zum Arbeitsprogramm des GME der SPD-Fraktion vom 18.10.2016 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Sanierungen und Neuplanungen von Toilettenanlagen. Weitere Standorte für eine „Toilette für alle“ werden identifiziert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Art. 48 Abs. 2 BayBO schreibt vor, dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, barrierefrei zu errichten sind. Unter Satz 2 Nr. 9 zu diesem Absatz sind explizit Toilettenanlagen aufgeführt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der gesetzlichen Pflicht zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei baulichen Anlagen wird die Verwaltung auch weiterhin nachkommen.

Bei Um- und Neuplanungen im öffentlichen Raum wird der Bedarf nach "Toiletten für alle" weiterhin berücksichtigt.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag der SPD Nr. 102/2016 vom 18.10.2016