Betreff
Haushalt 2017: Wartung Induktionsanlagen
Vorlage
242/166/2016
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Das Gebäudemanagement verantwortet die Wartung der Induktionsanlagen mit direktem Gebäudebezug.

 

Der Antrag Nr. 119/2016 zum Arbeitsprogramm des GME der SPD-Fraktion vom 18.10.2016 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gebäudemanagement übernimmt weiterhin die Wartung bzw. Instandhaltung der Induktionsanlagen, soweit es sich nicht um Teile der Betriebsvorrichtungen handelt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Lt. Aufgabengliederungsplan, Aufgabengruppe 65: Hochbau liegt die Zuständigkeit für „Planung und Durchführung von Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen an betriebstechnischen Anlagen mit direktem Gebäudebezug (z. B. Brandmeldeanalgen, nicht jedoch Einbruchmeldeanlagen) in und an städtischen oder angemieteten Gebäuden und Außenanlagen“ bei Amt 24. Hierunter fallen auch entsprechende Induktionsanlagen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Wartung betriebstechnischer Anlagen ist im Arbeitsprogramm des GME unter Nr. 3.2 „Reparaturen, Wartungen, kleinere Erneuerungen für technische Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 242-1 Bauunterhalt“ bereits enthalten. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Fraktionsantrag der SPD Nr. 119/2016 vom 18.10.2016