Das Gebäudemanagement verantwortet die Wartung der Induktionsanlagen mit direktem Gebäudebezug.
Der Antrag Nr. 119/2016 zum Arbeitsprogramm des GME der SPD-Fraktion vom 18.10.2016 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Gebäudemanagement übernimmt weiterhin die Wartung bzw. Instandhaltung der Induktionsanlagen, soweit es sich nicht um Teile der Betriebsvorrichtungen handelt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Lt. Aufgabengliederungsplan, Aufgabengruppe 65: Hochbau liegt die Zuständigkeit für „Planung und Durchführung von Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen an betriebstechnischen Anlagen mit direktem Gebäudebezug (z. B. Brandmeldeanalgen, nicht jedoch Einbruchmeldeanlagen) in und an städtischen oder angemieteten Gebäuden und Außenanlagen“ bei Amt 24. Hierunter fallen auch entsprechende Induktionsanlagen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Wartung betriebstechnischer Anlagen ist im Arbeitsprogramm des GME unter Nr. 3.2 „Reparaturen, Wartungen, kleinere Erneuerungen für technische Anlagen in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet 242-1 Bauunterhalt“ bereits enthalten. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag der SPD Nr. 119/2016 vom 18.10.2016