(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2017 des EB77 lt. Anlage wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2017 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2017 im Werkausschuss EB 77 am 15.11.2016
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2017 im Stadtrat am 19.01.2017
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in das Planwerk einzuarbeiten und dem Stadtrat in einer überarbeiteten Fassung vorzulegen.
4. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2017 des EB 77 (den Mitgliedern des Werkaus-schusses für den EB 77 und des Stadtrats direkt zugeleitet). Sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen Änderungen für das Budget des EB 77 beschlossen werden, werden diese in das Planwerk eingearbeitet und dem Stadtrat in einer überarbeiteten Fassung vorgelegt.