Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt": Erlangen Südost
Programmanmeldung für das Jahr 2017
Vorlage
610.3/035/2016
Aktenzeichen
RefVI/61
Art
Beschlussvorlage

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittlelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfs. Der städtische Anteil beträgt 40% der förderfähigen Kosten.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

"Erlangen - Südost" kann als ein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf eingestuft werden, da dort sowohl städtebauliche und bauliche Mängel als auch verschiedene soziodemographische Probleme erkennbar sind. Deshalb wurde das Gebiet von der Stadt Erlangen für das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" angemeldet und von der Regierung von Mittelfranken aufgenommen. Das Förderprogramm bietet aufgrund des integrativen Ansatzes vielfältige Fördermöglichkeiten, die zu einer Aufwertung und Stabilisierung des Gebietes beitragen können.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Als Grundlage für alle zukünftigen Projekte und Maßnahmen war die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) erforderlich, welches auch die Voraussetzung für die Bezuschussung von Bund und Land ist.

 

Das Büro ToposTeam wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Planwerk, beide Nürnberg, mit der Erarbeitung eines ISEK für das Gebiet beauftragt (UVPA-Beschluss vom 16.06.2015).

Die bisherigen Ergebnisse von Bestandserhebung, Analyse und daraus resultierende Vorschläge für Maßnahmen und Projekte wurden zusammen mit den betroffenen städtischen Ämtern, den politischen Gremien und der Bürgerschaft diskutiert und erarbeitet. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB)und eine öffentliche Auslegung des Zwischenberichtes sind die nächsten Schritte. Nach der Einarbeitung der Anregungen und Bedenken wird nach einer weiteren Behandlung in der Lenkungsgruppe Erlangen-Südost im Frühjahr 2017 der Abwägungsbeschluss der TöBs und der Beschluss des ISEK in UVPA und Stadtrat erfolgen. Danach wird der Ergebnisbericht erstellt.

In der Lenkungsgruppe soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Es wird sich zeigen, ob sich Teile des Untersuchungsgebietes als Sanierungsgebiete eignen oder ob Impulse hieraus aufgenommen werden können, um identifizierte Einzelmaßnahmen unabhängig davon in die Umsetzung zu bringen.

Für die nachfolgenden Programmjahre könnten dann ggf. weitere Vorbereitende Maßnahmen (z.B. erforderliches Quartiersmanagement (ca. 100 T €/Jahr) Öffentlichkeitsarbeit), die Neugestaltung von Straßen oder Plätzen (= Ordnungsmaßnahmen) sowie im Rahmen des Programms förderfähige Hochbaumaßnahmen geplant werden, in Abhängigkeit von den im Entwicklungskonzept erarbeiteten Zielen.

 

Bei den angemeldeten Summen handelt es sich um die förderfähigen Kosten, d.h. Kosten, die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG, GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 %, der Städtebauförderungsanteil von Bund und Land beträgt gemeinsam 60 % der förderfähigen Kosten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" können die Problemlagen zusammengefasst und entsprechende Maßnahmen gebündelt werden. Entscheidend ist hierbei insbesondere der integrative Ansatz und eine Betreuung der Projekte vor Ort. Einzelne, vorgezogene Maßnahmen können dabei Impulswirkung über die Stadtteilgrenzen hinaus entwickeln. Die jährliche Bereitstellung von Finanzmitteln für das erforderliche Quartiersmanagement und die geplanten Maßnahmen ist vorausschauend einzuplanen.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden für Quartiersmanagement und weitere Maßnahmen.


Anlagen: Anlage 1: Bedarfsanmeldung 2017