1. Der Bedarf für den Neubau der Jakob-Herz-Schule (Schule für Kranke) im Rahmen des Neubaus eines Zentrums für Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (ZBG) wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte mit Staatlichen Bauamt abzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsberatungen 2017 einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Deckung des nötigen Raumbedarfes für die Schule für Kranke durch Berücksichtigung im Rahmen des Neubaus eines Zentrums für Berufsfachschulen des Gesundheitswesens des Universitätsklinikums in Erlangen.
Gleichzeitig wird dadurch eine Entlastung der Raumsituation an der Loschgeschule erreicht.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit dem Staatlichen Bauamt sind die weiteren Schritte zu vereinbaren und die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu ist zeitnah eine referatsübergreifende Lenkungsgruppe einzurichten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die prekäre räumliche Situation der Jakob-Herz-Schule ist seit langem bekannt. Auf die Ausführungen in den Vorlagen Nr. 40/217/2014 und 40/051/2015 in der Anlage darf dazu verwiesen werden.
Als nachhaltigste Lösung der Raumsituation wurde in verschiedenen Uni-Kontaktgesprächen eine Berücksichtigung des räumlichen Bedarfs der Schule für Kranke bei der Planung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens erbeten.
Der vorgesehene Standort auf dem Nordgelände des Klinikums ist durch die unmittelbare Nähe zur Kinder- und Jugendpsychiatrie ideal für einen Standort der Jakob-Herz-Schule (Schule für Kranke). Bislang scheiterte eine weitere Planung zu dieser von der Stadt Erlangen favorisierten Lösung an fehlenden Planungstiteln in den Doppelhaushalten des Freistaats.
Am 18.10.2016 informierte das Staatliche Bauamt das Schulverwaltungsamt davon, dass im Referentenentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 Planungsmittel i.H.v. 500.000 € eingestellt wurden. Die Planungen sollen in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen, anvisierter Baubeginn wäre das Jahr 2019.
Um das Bauprojekt über das Staatliche Bauamt realisieren zu können, sind parallel dazu auch im städtischen Haushalt entsprechende Planungsmittel vorzusehen, sobald der Doppelhaushalt des Freistaates rechtkräftig genehmigt ist. Ab 2019 wären die ebenfalls noch zu ermittelnden Baukosten zu veranschlagen.
Die auf die Stadt Erlangen zukommenden Planungskosten in 2017 belaufen sich schätzungsweise auf einen Betrag in der Größenordnung von 100.000 €. Diese Mittel sind aktuell nicht im Haushalt für 2017 vorgesehen und müssten bei positiver Beschlussfassung zum Bedarfsnachweis noch bereitgestellt werden.
Auf den Antrag der F.W.G. Nr. 158/2016 im Skript der Kämmerei wird hingewiesen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ noch nicht |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
Die erforderlichen Planungsmittel sind zu ermitteln und im Jahr 2017 bereitzustellen.
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
MzK 40/217/2014 mit FA 017/2013
Mzk 40/051/2015
Fiktives Raumprogramm für die Jakob-Herz-Schule Erlangen