Betreff
Mittelbereitstellung für die Nachzahlung von Kanalbenutzungsgebühren an den EBE (Endabrechnung 2015)
Vorlage
66/152/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 

Kostenstelle 660090
Allgem. KST Amt 66

 

Produkt 54110010
Gemeindestraßen

56.169,54 € für

Sachkonto 524341
Kanalbenutzungsgebühren an EBE f. Gemeindestraßen


Die Deckung erfolgt durch Einsparung

 

Kostenstelle 200090 Allgemeine Kostenstelle Amt 20

in Höhe von

56.169,54 € bei

Produkt 61210010
Sonstige allgem. Finanzwirtschaft

Sachkonto 551701
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

 


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1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren 2016 stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung


1.764.800,00 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel für Kanalbenutzungsgebühren 2016

1.764.800,00 €


Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung für Endabrechnung Kanalbenutzungsgebühren 2015 in 2016) 

               1.820.969,54 €

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2016

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung        

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 28.09.2016 wurde dem Amt 66 die Endabrechnung 2015 für den Straßenent-wässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) vom EBE zugeschickt. Daraus ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 120.969,54 €, welcher am 29.10.2016 zur Zahlung fällig ist. Auf dem Sachkonto 524341 stehen jedoch nur noch 64.800,00 € zur Verfügung. Der für die Begleichung der Forderung fehlende Betrag in Höhe von 56.169,54 € soll deshalb auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nachzahlung aus der Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2015 wird aus dem Sachkonto 551701 - Zinsaufwendungen - gedeckt.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Zahlung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt nicht aus dem Budget des Amtes 66, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Deckung der Nachzahlung erfolgt deshalb ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 


Anlagen: