Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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Kostenstelle 660090 |
Produkt 54110010 |
56.169,54
€ für |
Sachkonto 524341 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung
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Kostenstelle 200090 Allgemeine Kostenstelle Amt
20 |
in Höhe von |
56.169,54
€ bei |
Produkt 61210010 |
1
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren 2016 stehen im
allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
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Summe der bereits vorhandenen
Mittel für Kanalbenutzungsgebühren 2016 |
1.764.800,00 € |
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1.820.969,54 € |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2016
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
Schreiben vom 28.09.2016 wurde dem Amt 66 die Endabrechnung 2015 für den
Straßenent-wässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) vom EBE
zugeschickt. Daraus ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 120.969,54
€, welcher am 29.10.2016 zur Zahlung fällig ist. Auf dem Sachkonto 524341
stehen jedoch nur noch 64.800,00 € zur Verfügung. Der für die Begleichung der
Forderung fehlende Betrag in Höhe von 56.169,54 € soll deshalb auf dem
Sachkonto bereitgestellt werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nachzahlung aus der Endabrechnung der
Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2015 wird aus dem Sachkonto 551701 -
Zinsaufwendungen - gedeckt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Zahlung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt nicht aus dem Budget des
Amtes 66, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Deckung der Nachzahlung
erfolgt deshalb ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Anlagen: