Das Budget und Arbeitsprogramm 2016 – Stand 30.09.2016 – wird zur Kenntnis genommen.
Mit der unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Verschiebung der Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Es sind geeignete und notwendige Maßnahmen einzuleiten und Wege zu finden, um das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 30 09 2016“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
entfällt
Anlagen:
Budget und Arbeitsprogramm 2016 – Stand 30.09.2016 – des Amtes 31