IvP-Nr. 541.800 (ICE-Trasse Baukostenzuschüsse)
Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 541.800 |
Kostenstelle
[660 090 ]
|
Produkt
5411 0010 |
2.225.000
€ für |
Sachkonto 017702 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme / Einsparungen
2. Umschichtung von
Verpflichtungsermächtigungen
Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von
Verpflichtungsermächtigungen für :
IP-Nr. 541.800V |
Kostenstelle
[660 090 ] |
in Höhe von |
1.025.000
€ bei |
Produkt
5411 0010 |
Sachkonto 017702 |
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von
Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr. 541.400V |
Kostenstelle
[660 090 ] |
in Höhe von |
100.000
€ bei |
Produkt
54110010 |
Sachkonto 048002 |
||
IP-Nr. 541.801V |
Kostenstelle
[660 090 ] |
in Höhe von |
925.000
€ bei |
Produkt
5411 0010 |
Sachkonto 017702 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur
Verfügung |
0 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Noch verfügbare Haushaltsreste bei IP-Nr. 541.800 |
1.656.000 € |
Vorhandene Verpflichtungsermächtigungen bei IP-Nr. 541.800 (2017 –
2019) |
2.200.000 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0 € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel (einschließlich VE) |
3.856.000 € |
zuzüglich beantragte
VE-Umschichtungen
|
1.025.000 € |
zuzüglich beantragte Mittelbereitstellung
Gesamt-Ausgabebedarf
7.106.000 € |
2.225.000 € |
|
|
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig zur Unterzeichnung der
Kreuzungsvereinbarung
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis Sonderprojekt DB-Maßnahmen 0 €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Schaffung der
kreuzungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den planfestgestellten Ausbau der
Eisenbahnüberführung Martinsbühler Straße soll eine Kreuzungsvereinbarung mit
der DB Netz AG abgeschlossen werden. Das Projekt und die zugehörige Planung
wurden dem BWA am 08.12.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um die finanziellen
Voraussetzungen für die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung in 2016 zu
schaffen, sind die beschriebenen Umschichtungen/Bereitstellungen von
Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Der
Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG wurde in den vergangenen Wochen
abschließend abgestimmt. Hierzu konnte die DB Netz AG in den letzten Wochen,
auch unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken, von der Rechtmäßigkeit
der Position der Stadt Erlangen bei den letzten strittigen Punkten überzeugt
werden, so dass die Kreuzungsvereinbarung nunmehr aus Sicht der Verwaltung
inhaltlich und kreuzungsrechtlich unterzeichnungsreif wäre.
Um die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnen zu können, ist die vorgesehene
Investition von ca. 7.106.000,- € vollständig mit Ausgabemitteln und
Verpflichtungsermächtigungen zu hinterlegen bzw. abzusichern.
Die abzuschließende Kreuzungsvereinbarung wird dem Stadtrat noch zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Aktuelle Situation:
Über die Investitionsnummer 541.800 „ICE-Trasse Baukostenzuschüsse“
werden insgesamt mehrere Projekte des gesamten Streckenausbaus mitfinanziert.
Dies sind z.B. Kostenbeteiligung Erneuerung der Straßenüberführung
Paul-Gossen-Straße, Kostenbeteiligung Erneuerung der Eisenbahnüberführung
Bubenreuther Weg und der Eisenbahnüberführung Martinsbühler Straße.
Aus übertragenen Restmitteln waren auf der Investitionsnummer 541.800 im
Jahr 2016 insgesamt 3.373.742,31 € vorhanden. Von diesen Mitteln sind bereits
Auszahlungen bei laufenden Projekten erfolgt bzw. weitere Mittel wurden für
vertragliche Verpflichtungen reserviert, so dass derzeit nur noch rd. 1.656.000
€ für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehen. Um die Kreuzungsvereinbarung
wie mit der DB Netz AG abgestimmt in 2016 unterzeichnen zu können, ist die Höhe
der gesamten Kostenbeteiligung in Höhe von rd. 7,106 Mio. € abzusichern und bis
2019 im Haushalt zu hinterlegen.
Das Projekt befindet sich derzeit bereits in der baulichen Umsetzung.
Der Stadt Erlangen liegt eine Rechnung der DB Netz AG über einen Teilbetrag der
Kostenbeteiligung in Höhe von 1.500.000,- € vor. Dieser Teilbetrag ist aus
baulicher und kreuzungsrechtlicher Sicht angemessen und berechtigt. Der
Teilbetrag ist über die noch vorhandenen Investitionsmittel in 2016 abgedeckt.
Eine Auszahlung setzt jedoch die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung
voraus.
Um die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung haushaltsrechtlich zu
ermöglichen, sind neben der o.g. Umschichtung von nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen
der Projekte IP-Nr. 541.400V „Ortsumgehung
Eltersdorf“ und IP-Nr. 541.801V „Straßenbrücke ER5“ (beide wegen zeitlicher
Verzögerung) für die IP-Nr. 541.800 „ICE-Trasse Baukostenzuschüsse“ zusätzlich
folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen:
Budget Amt 66, Sachkonto
414701: 199.000 €
Bei diesem Sachkonto wurde eine außerplanmäßige Einnahme aus einer Kostenbeteiligung, welche die DB Netz AG an die Stadt Erlangen leisten musste, verbucht. Diese Mittel sind außerplanmäßig vorhanden und können zur Deckung herangezogen werden.
IP-Nr. 547.400 „Planungs-und Baukostenzuschuss Stadtumlandbahn (StUB):
770.000 €
Die Restmittel Investitionszuschuss StUB werden in 2016 nicht mehr benötigt und im Jahr 2017 neu veranschlagt. Sie können daher zur Deckung herangezogen werden.
Personalkostenbudget, Sachkonto
501301: 1.256.000 €
Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die Höhe der Tarifsteigerung im
öffentlichen Dienst noch nicht bekannt. Die Tarifeinigung wurde erst im Laufe
des Jahres 2016 erzielt. Die angesetzten Haushaltsmittel werden aufgrund des
vereinbarten Steigerungsprozentsatzes und der Umsetzung der Entgeltordnung ab
dem 01.01.2017 noch nicht bzw. nicht in voller Höhe im Haushaltsjahr 2016
benötigt.
Anlagen: