Betreff
Mittelbereitstellung und Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für die
IvP-Nr. 541.800 (ICE-Trasse Baukostenzuschüsse)
Vorlage
66/151/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 541.800
ICE-Trasse Baukostenzuschüsse

Kostenstelle [660 090 ]
Allgemeine Kostenstelle Amt 66



Produkt 5411 0010
Gemeindestraßen

 

2.225.000 € für

Sachkonto 017702
Zugänge Immat. VG a. gel. Zuw. an priv. Unternehmen

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme / Einsparungen

Sachmittelbudget

Kostenstelle 660490
Allgem. KST SG Konstruktiver Ingenieurbau und Elektrische Anlagen

in Höhe von

199.000 € bei

Produkt 54111010
Aus-, Um-, Neubau von Straßen

Sachkonto 414701
Zuschüsse f. lfd. Zwecke v. privaten Unternehmen

IP-Nr. 547.400
Planungs- und Baukostenzusschuss Stadtumlandbahn (StUB)

Kostenstelle 618090
Stabsstelle PET

und in Höhe von

770.000 € bei

Produkt 54712010
Stadt-Umland-Bahn

Sachkonto 017502
Zug. Im.VG a. gel. Zuw. verb. Untern, Beteil.,+Sonderv.

Personalkostenbudget

Kostenstelle 110090

Allgemeine Kostenstelle Amt 11

und in Höhe von

1.256.000 € bei
Sachkonto 501301
Tarifbereich

Produkt 11120010
Management des inneren Dienstbetriebs



2. Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen

Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für :

IP-Nr. 541.800V
ICE-Trasse Baukostenzuschüsse

Kostenstelle [660 090 ]
Allgemeine Kostenstelle Amt 66

 

in Höhe von

1.025.000 € bei

Produkt 5411 0010
Gemeindestraßen

 

Sachkonto 017702
Zugänge Immat. VG a. gel. Zuw. an priv. Unternehmen

Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei:

 

IP-Nr. 541.400V
Ortsumgehung Eltersdorf

Kostenstelle [660 090 ]
Allgemeine Kostenstelle Amt 66

 

in Höhe von

100.000 € bei

Produkt 54110010
Gemeindestraßen

 

Sachkonto 048002
Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze

IP-Nr. 541.801V
Straßenbrücke ER5, Kostenbeteiligung

Kostenstelle [660 090 ]
Allgemeine Kostenstelle Amt 66

 

in Höhe von

925.000 € bei

Produkt 5411 0010
Gemeindestraßen

 

Sachkonto 017702
Zugänge Immat. VG a. gel. Zuw. an priv. Unternehmen

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

0 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Noch verfügbare Haushaltsreste bei IP-Nr. 541.800

1.656.000 €

 

Vorhandene Verpflichtungsermächtigungen bei IP-Nr. 541.800 (2017 – 2019)

2.200.000 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel (einschließlich VE)

3.856.000 €

zuzüglich beantragte VE-Umschichtungen                                                     

1.025.000 €

 

zuzüglich beantragte Mittelbereitstellung                                                            

 

Gesamt-Ausgabebedarf                                                                   7.106.000 €           

2.225.000 €

 

 

 

Die Mittel werden benötigt    auf Dauer

                                                einmalig zur Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung        

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis Sonderprojekt DB-Maßnahmen        0 €

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Schaffung der kreuzungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den planfestgestellten Ausbau der Eisenbahnüberführung Martinsbühler Straße soll eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abgeschlossen werden. Das Projekt und die zugehörige Planung wurden dem BWA am 08.12.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die finanziellen Voraussetzungen für die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung in 2016 zu schaffen, sind die beschriebenen Umschichtungen/Bereitstellungen von Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG wurde in den vergangenen Wochen abschließend abgestimmt. Hierzu konnte die DB Netz AG in den letzten Wochen, auch unter Beteiligung der Regierung von Mittelfranken, von der Rechtmäßigkeit der Position der Stadt Erlangen bei den letzten strittigen Punkten überzeugt werden, so dass die Kreuzungsvereinbarung nunmehr aus Sicht der Verwaltung inhaltlich und kreuzungsrechtlich unterzeichnungsreif wäre.
Um die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnen zu können, ist die vorgesehene Investition von ca. 7.106.000,- € vollständig mit Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu hinterlegen bzw. abzusichern.
Die abzuschließende Kreuzungsvereinbarung wird dem Stadtrat noch zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Aktuelle Situation:

Über die Investitionsnummer 541.800 „ICE-Trasse Baukostenzuschüsse“ werden insgesamt mehrere Projekte des gesamten Streckenausbaus mitfinanziert. Dies sind z.B. Kostenbeteiligung Erneuerung der Straßenüberführung Paul-Gossen-Straße, Kostenbeteiligung Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bubenreuther Weg und der Eisenbahnüberführung Martinsbühler Straße.

Aus übertragenen Restmitteln waren auf der Investitionsnummer 541.800 im Jahr 2016 insgesamt 3.373.742,31 € vorhanden. Von diesen Mitteln sind bereits Auszahlungen bei laufenden Projekten erfolgt bzw. weitere Mittel wurden für vertragliche Verpflichtungen reserviert, so dass derzeit nur noch rd. 1.656.000 € für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehen. Um die Kreuzungsvereinbarung wie mit der DB Netz AG abgestimmt in 2016 unterzeichnen zu können, ist die Höhe der gesamten Kostenbeteiligung in Höhe von rd. 7,106 Mio. € abzusichern und bis 2019 im Haushalt zu hinterlegen.

Das Projekt befindet sich derzeit bereits in der baulichen Umsetzung. Der Stadt Erlangen liegt eine Rechnung der DB Netz AG über einen Teilbetrag der Kostenbeteiligung in Höhe von 1.500.000,- € vor. Dieser Teilbetrag ist aus baulicher und kreuzungsrechtlicher Sicht angemessen und berechtigt. Der Teilbetrag ist über die noch vorhandenen Investitionsmittel in 2016 abgedeckt. Eine Auszahlung setzt jedoch die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung voraus.

Um die Unterzeichnung der Kreuzungsvereinbarung haushaltsrechtlich zu ermöglichen, sind neben der o.g. Umschichtung von nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen der Projekte IP-Nr. 541.400V „Ortsumgehung Eltersdorf“ und IP-Nr. 541.801V „Straßenbrücke ER5“ (beide wegen zeitlicher Verzögerung) für die IP-Nr. 541.800 „ICE-Trasse Baukostenzuschüsse“ zusätzlich folgende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen:

 

Budget Amt 66, Sachkonto 414701: 199.000 €

Bei diesem Sachkonto wurde eine außerplanmäßige Einnahme aus einer Kostenbeteiligung, welche die DB Netz AG an die Stadt Erlangen leisten musste, verbucht. Diese Mittel sind außerplanmäßig vorhanden und können zur Deckung herangezogen werden.

 

IP-Nr. 547.400 „Planungs-und Baukostenzuschuss Stadtumlandbahn (StUB): 770.000 €

Die Restmittel Investitionszuschuss StUB werden in 2016 nicht mehr benötigt und im Jahr 2017 neu veranschlagt. Sie können daher zur Deckung herangezogen werden.

 

Personalkostenbudget, Sachkonto 501301: 1.256.000 €

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die Höhe der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst noch nicht bekannt. Die Tarifeinigung wurde erst im Laufe des Jahres 2016 erzielt. Die angesetzten Haushaltsmittel werden aufgrund des vereinbarten Steigerungsprozentsatzes und der Umsetzung der Entgeltordnung ab dem 01.01.2017 noch nicht bzw. nicht in voller Höhe im Haushaltsjahr 2016 benötigt.

 

 


Anlagen: