Erlass einer Änderungssatzung
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2016, Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2015 und 2016 endet zum 31.12.2016.
Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2017 und 2018 kalkuliert.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebühren-bereich stieg von 2,139 Mio. € im Jahr 2014 auf 2,696 Mio. € für jedes Jahr des
2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2017 bis 2018.
Die Ende 2014 noch vorhandenen Überschüsse aus der Gebührenfortschreibung in Höhe von 460.000 € wurden im laufenden Kalkulationszeitraum planmäßig abgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern weitestgehend wieder gutgebracht. Ende 2016 wird dieser Überschuss nur noch ca. 56.000 € betragen und damit ein um ca. 400.000 € geringerer Betrag zur Kostenentlastung der Straßenreinigung zur Verfügung stehen.
In der Kalkulation wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnenden Veränderungen künfti-ger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt.
Deutliche Kostensteigerungen sind insbesondere bei den Personalkosten (tarifliche Steigerun-gen, zwei zusätzliche Planstellen für Straßenreiniger); bei den kalkulatorischen Kosten für die geplante Umstellung auf akkubetriebene Arbeitsgeräte sowie die erforderlichen Ersatzbeschaf-fungen im Klein- und Großgerätebereich; bei den Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Erlangen sowie erstmals anteilige Kosten für den Neubau des EB 77 zu verzeichnen.
Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. So konnte die Straßenreinigung nur ca. zur Hälfte der eingeplanten durchschnittli-chen Personalkosten für Winterdienst entlastet werden. Um auf diese unplanbare Größe mit
ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.
Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
• Nichtgebührenbereich
(ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 20,6 % 0,554
Mio. €/a
• Gesamter
Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich
ggf.
erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)
ca. 79,4 % 2,142
Mio. €/a
- davon Einfachreinigung ca. 54,8 % 1,476 Mio. €/a
(nur Fahrbahnen)
- davon Mehraufwandsreinigung ca. 24,6 % 0,666 Mio. €/a.
(Fahrbahnen und Gehwege;
Reinigungsklassen X, Y, Z)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Kalkulationsergebnis für den
Kalkulationszeitraum 2017 bis 2018
Am 23.10.2014 beschloss der
Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich
einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer
sauberen Stadt in Höhe von 5% der gebührenfähigen Kosten. Mit dieser
Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im
Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen
Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des
Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit
den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt
befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche
Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am
notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten
ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der
Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt
die Verwaltung vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2017 und 2018
den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt
von 5% auf 4% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen Haushalt für
diesen Teil von 21.418 €/a entspricht.
Bisherige
Gebührensätze (2015 bis 2016), gem. Beschluss des Stadtrates vom
23.10.2014 |
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
15 % Eigenanteil
(EA) |
3,48 € |
9,72 € |
24,84
€ |
33,60
€ |
|
||||
|
||||
|
einfache |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Reinigungs- |
Variante 10 % EA |
4,44 € |
12,24 € |
42,84 € |
58,20 € |
Veränderung in Prozent: |
+27,59 % |
+25,93 % |
+72,46 % |
+73,21 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+0,96
€/RM/a |
+2,52
€/RM/a |
+18,00
€/RM/a |
+24,60
€/RM/a |
Variante 14% EA Summe EA: 299.856 €/a; Gebühr je RM/a: Veränderung in Prozent: Veränderung in €/RM/a: |
4,44
€ +27,59
% +0,96
€/RM/a |
12,24
€ +25,93
% +2,52
€/RM/a |
33,72
€ +35,75% +8,88
€/RM/a |
45,72
€ +36,07
% +12,12
€/RM/a |
Variante 15 % EA |
4,44 € |
12,24 € |
31,44 € |
42,72 € |
Veränderung in Prozent: |
27,59 % |
+25,93 % |
+26,57 % |
27,14 % |
Veränderung in €/RM/a: |
+0,96 €/RM/a |
+2,52 €/RM/a |
+6,60 €/RM/a |
+9,12 €/RM/a |
Anlage 2 zeigt eine Übersicht der
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen
Städten. In Erlangen sind erstmals
für die einfache Fahrbahnreinigung die höchsten Gebühren des Städtevergleiches
erforderlich. Gleichzeitig liegen die Gebühren in den Mehraufwandsgebieten
vergleichbarer Reinigungshäufigkeiten in Erlangen deutlich unter denen der
anderen Städte.
b) Anteile der durch die Stadt
Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten
Städtische
Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten
für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen
mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich
i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen
Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2017 für 33.024 Reinigungsmeter 145.084,45 €/a.
Der städtische Eigenanteil für
das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2017 214.183 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an
einer sauberen Stadt in Höhe von 4% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2017
85.673 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.
Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen
städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege
außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken,
Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze,
Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2015 jährlich
440.212 €/a und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2017 um 114.293 €/a
auf 554.504 €/a.
Anlage 3 zeigt eine
Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die
Eigenanteile.
Die Satzung zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren wird im § 2 durch Einfügung des neuen Abs. 3 in Umsetzung der letzten Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus 2016 ergänzt. Dies erleichtert die Vollstreckung der Gebührenforderungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Sach-
und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung |
1. Nichtgebührenbereich: 2. Städtische Eigenanteile: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr
in der Stadt Erlangen
Anlage 2: Übersicht der
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
anderer bayerischer
Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßen-
reinigungskosten des
Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile