Betreff
Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr;
Erlass einer Änderungssatzung
Vorlage
30/038/2016
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 30.09.2016, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der laufende Kalkulationszeitraum der Straßenreinigungsgebühren 2015 und 2016 endet zum 31.12.2016.

Die Verwaltung hat die Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2017 und 2018 kalkuliert.

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigungskosten für den Gebühren- und Nichtgebühren-bereich stieg von 2,139 Mio. € im Jahr 2014 auf  2,696 Mio. € für jedes Jahr des

2-jährigen Kalkulationszeitraumes 2017 bis 2018.

Die Ende 2014 noch vorhandenen Überschüsse aus der Gebührenfortschreibung in Höhe von 460.000 € wurden im laufenden Kalkulationszeitraum planmäßig abgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern weitestgehend wieder gutgebracht. Ende 2016 wird dieser Überschuss nur noch ca. 56.000 € betragen und damit ein um ca. 400.000 € geringerer Betrag zur Kostenentlastung der Straßenreinigung zur Verfügung stehen.

In der Kalkulation wurden alle feststehenden sowie sich abzeichnenden Veränderungen künfti-ger Personal-, Fahrzeug- und sonstiger Sachkosten berücksichtigt.

Deutliche Kostensteigerungen sind insbesondere bei den Personalkosten (tarifliche Steigerun-gen, zwei zusätzliche Planstellen für Straßenreiniger); bei den kalkulatorischen Kosten für die geplante Umstellung auf akkubetriebene Arbeitsgeräte sowie die erforderlichen Ersatzbeschaf-fungen im Klein- und Großgerätebereich; bei den Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Erlangen sowie erstmals anteilige Kosten für den Neubau des EB 77 zu verzeichnen.

Eine besondere Unwägbarkeit stellt stets die Intensität der im Kalkulationszeitraum liegenden Winter dar. So konnte die Straßenreinigung nur ca. zur Hälfte der eingeplanten durchschnittli-chen Personalkosten für Winterdienst entlastet werden. Um auf diese unplanbare Größe mit

ihren finanziellen Folgen zeitnah reagieren zu können, wurde ein Kalkulationszeitraum von 2 Jahren gewählt.

 

 

Der Gesamtaufwand der Straßenreinigung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

 

    Nichtgebührenbereich (ohne städt. Eigenanteile für Mittelsteifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für das Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

                                                                            ca. 20,6 %      0,554 Mio. €/a

    Gesamter Gebührenbereich (inkl. städt. Eigenanteile für Mittelstreifen, gesetzlich ggf.
erweiterte Anteile für Allgemeininteresse an sauberen Straßen)

ca. 79,4 %      2,142 Mio. €/a

 

- davon Einfachreinigung                              ca. 54,8 %       1,476 Mio. €/a

            (nur Fahrbahnen)

 - davon Mehraufwandsreinigung                 ca. 24,6 %       0,666 Mio. €/a.

            (Fahrbahnen und Gehwege;

             Reinigungsklassen X, Y, Z) 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

a) Kalkulationsergebnis für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2018

Am 23.10.2014 beschloss der Stadtrat mehrheitlich einen 10%igen städtischen Pflichtanteil und zusätzlich einen erweiterten städtischen Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 5% der gebührenfähigen Kosten. Mit dieser Entscheidung näherte sich die Stadt Erlangen der Empfehlung des BKPV im Beratungsvermerk vom 20.08.2008 – der Auskömmlichkeit mit dem städtischen Pflichtanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 10% der gebührenfähigen Kosten – weiter an.
Während mit dem 10%igen Pflichtanteil alle Reinigungsklassen X, Y und Z des Mehrfachreinigungsgebietes entlastet werden, erfahren die Reinigungsklassen mit den höchsten Reinigungshäufigkeiten Y und Z, die sich in der Innenstadt befinden, mit dem erweiterten städtischen Eigenanteil eine gezielte zusätzliche Entlastung. Auch heute erscheint die städtische Unterstützung dort am notwendigsten, wo die höchste Verschmutzung durch die Allgemeinheit zu erwarten ist. Dies betrifft in der Reinigungsklasse Y ca. 260 Grundstücke und in der Reinigungsklasse Z ca. 115 Grundstücke.
In Fortsetzung der schrittweisen Annäherung an die Empfehlung des BKPV schlägt die Verwaltung vor, für den neuen 2-jährigen Kalkulationszeitraum 2017 und 2018 den erweiterten Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt von 5% auf 4% zu senken, was einer Einsparung für den städtischen Haushalt für diesen Teil von 21.418 €/a entspricht.

 

Bisherige Gebührensätze (2015 bis 2016), gem. Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2014

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

15 % Eigenanteil (EA)
Allgemeininteresse;
Summe EA:
254.884 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

3,48 €

 

 

9,72 €

 

24,84 €

 

 

33,60 €

 

 



Neue Gebührensätze (2017 bis 2018)

 
Hinweis:
Die Tabelle zeigt Varianten mit unterschiedlichen Eigenanteilen am Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt, sowie die vorgeschlagene Variante mit einem Eigenanteil von 14%.

 

 

 

einfache
Fahrbahn­reinigung

Reinigungs-
klasse
X

Reinigungs-
klasse
Y

Reinigungs-
klasse
Z

Variante 10 % EA
Summe EA: 214.183 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

 

 

 

4,44 €

12,24 €

42,84 €

58,20 €

Veränderung in Prozent:

+27,59 %

+25,93 %

+72,46 %

+73,21 %

Veränderung in €/RM/a:

+0,96 €/RM/a

+2,52 €/RM/a

+18,00 €/RM/a

+24,60 €/RM/a

Variante 14% EA

Summe EA: 299.856 €/a;

Gebühr je RM/a:

 

Veränderung in Prozent:

Veränderung in €/RM/a:

4,44 €

 

+27,59 %

+0,96 €/RM/a

 

12,24 €

 

+25,93 %

+2,52 €/RM/a

 

33,72 €

 

+35,75%

+8,88 €/RM/a

 

45,72 €

 

+36,07 %

+12,12 €/RM/a

 

Variante 15 % EA
Summe EA: 312.274 €/a;
Gebühr je RM/a:

 

4,44 €

12,24 €

31,44 €

42,72 €

Veränderung in Prozent:

27,59 %

+25,93 %

+26,57 %

27,14 %

Veränderung in €/RM/a:

+0,96 €/RM/a

+2,52 €/RM/a

+6,60 €/RM/a

+9,12 €/RM/a

 

Anlage 2 zeigt eine Übersicht der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Erlangen und in anderen bayerischen Städten. In Erlangen sind erstmals für die einfache Fahrbahnreinigung die höchsten Gebühren des Städtevergleiches erforderlich. Gleichzeitig liegen die Gebühren in den Mehraufwandsgebieten vergleichbarer Reinigungshäufigkeiten in Erlangen deutlich unter denen der anderen Städte.

b) Anteile der durch die Stadt Erlangen zu tragenden Straßenreinigungskosten

 

Städtische Eigenanteile sind grundsätzlich gebührenfähige Kosten, die neben den Kosten für den Nichtgebührenbereich von der Stadt Erlangen zu tragen sind.
Die städtischen Eigenanteile für Mittelstreifen - meist 4-spurige Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung und besonderem Gefährdungspotential – befinden sich i.d.R. im Anschlussgebiet des Straßenreinigungsbetriebes. Die erforderlichen Reinigungsaufwendungen werden daher auch
weiterhin von der Stadt Erlangen durchgeführt und finanziert.
Der städtische Eigenanteil für die Mittelstreifen beträgt ab 2017 für 33.024 Reinigungsmeter 145.084,45 €/a.

Der städtische Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von
10 % der gesamten gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2017  214.183 €/a und wurde vom
Kostenanteil der Mehraufwandsreinigungsklassen (X, Y, Z) abgesetzt.
Der darüber hinausgehende erweiterte Eigenanteil für das Allgemeininteresse an einer sauberen Stadt in Höhe von 4% der gebührenfähigen Kosten beträgt ab 2017 85.673 €/a und entlastet die Reinigungsklassen Y und Z.

 

Im Nichtgebührenbereich summieren sich Kosten für Reinigungsleistungen städtisch bebauter und nichtbebauter Liegenschaften. Dies sind z.B. Radwege außerhalb des Anschlussgebietes, Bushaltestellen, Ampelanlagen, Brücken, Treppenanlagen, Unterführungen, Verkehrsinseln, Querungshilfen, Parkplätze, Parkbuchten und -streifen und öffentliche Plätze.
Der von der Stadt Erlangen zu finanzierende Aufwand betrug seit 2015 jährlich 440.212 €/a und steigt im kommenden Kalkulationszeitraum ab 2017 um 114.293 €/a auf 554.504 €/a.

 

Anlage 3 zeigt eine Zusammenstellung der durch die Stadt Erlangen zu übernehmenden
Straßenreinigungskosten sowohl für den Nichtgebührenbereich als auch für die Eigenanteile.

 

 

Die Satzung zur Erhebung der Straßenreinigungsgebühren wird im § 2 durch Einfügung des neuen Abs. 3 in Umsetzung der letzten Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus 2016 ergänzt. Dies erleichtert die Vollstreckung der Gebührenforderungen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Beschluss und Vollzug der vorliegenden Satzung.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Sach- und Personalkosten der Stadt für Straßenreinigung
(Eigenanteile und Nichtgebührenbereich); Anlage 3

1. Nichtgebührenbereich:
 
   bisher 440.211 €/a,
    ab 2017 554.504 €/a

2. Städtische Eigenanteile:
2.1. Allgemeininteresse 10%
       bisher 169.923 €/a;
       ab 2017: 214.183 €/a
2.2. Allgemeininteresse 5%
       bisher  84.961,50 €/a;
       Allgemeininteresse 4%
      ab 2017: 85.673,25 €/a
2.3. Mittelstreifen
       bisher 117.103 €/a;
       ab 2017: 145.084,45€/a

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:    Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Erhebung einer
                Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Erlangen

Anlage 2: Übersicht der Straßenreinigungsgebühren der Stadt Erlangen und
                 anderer bayerischer Städte
Anlage 3: Anteile der von der Stadt Erlangen zu übernehmenden Straßen-
                reinigungskosten des Nichtgebührenbereiches und der Eigenanteile