Die Umgestaltung
des Gerbereitunnels soll entsprechend der Ausführungen im Sachbericht
realisiert werden. Die Angaben zur Materialität und Farbgebung, die als
Ergebnis des Bemusterungstermins am 07.07.2015 vorgeschlagen wurden, werden für
die Realisierung bestätigt. Hinsichtlich des Bodenbelages für die Rampe und den
Tunneldurchgang werden als Material Granitkleinsteinpflaster 10/10/10 grau
sowie für den Kreuzungsbereich als oberen Zugang zur Rampe
Granitgroßsteinpflaster 16/16/16 für die Ausführung beschlossen.
Eine
Mittelanmeldung in Höhe von 375.000 € soll zum Haushalt 2017 eingebracht
werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der DB Projektbau GmbH zum
viergleisigen Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld werden die
Bahnunterführung am Gerbereitunnel sowie die angrenzenden Straßenräume als
städtische Maßnahmen neu gestaltet. Hierzu erfolgte der Grundsatzbeschluss am
15.11.2011. Der Vorentwurf zur Gestaltungsplanung mit dem Lichtkonzept wurde am
16.10.2012 im UVPA beschlossen.
Neben der funktionalen Verbesserung der Bahnunterführung erhalten der
Tunnel, die Rampe und die Zugänge auch eine gestalterische Aufwertung. Mit dem
Licht- und Farbkonzept soll die bisherige Unterführung den Charakter eines
trostlosen Durchgangs verlieren und ein attraktiver, gern genutzter Stadtraum
werden. Eine verbreiterte Rampe, die mit drei Ruhepodesten ausgestattet ist,
kann zudem von mobilitätseingeschränkten Bürgern besser genutzt werden. Die
Rampe und der Tunneldurchgang sollen als „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen
„Radfahrer frei“ ausgewiesen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
A) Dimensionierung der Rampe
Der Gerbereitunnel stellt mit einer täglichen Radfahrer- und
Fußgängerfrequenz von über 7.500 Menschen einen der am höchsten frequentierten
Durchgänge im Erlanger Stadtgebiet dar. Da eine bauliche Verbreiterung des
Tunneldurchganges nicht möglich ist, dient eine großzügige Verbreiterung der
Rampe einschließlich der Neugestaltung des derzeit unübersichtlichen
Kreuzungsbereiches Tunnel/Rampe/Treppe der Verkehrssicherheit.
Seitens des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird in Abstimmung mit
der Polizei eine gemeinsame Verkehrsführung von Fußgängern und Radfahrern im
Bereich der Rampe und des Tunneldurchgangs als "sinnvoll und zwingend
notwendig" erachtet. Die Rampe bleibt verkehrsrechtlich ein Fußweg mit
Freigabe für den langsam fahrenden Radverkehr.
In der folgenden Tabelle werden hinsichtlich der Dimensionierung die
Angaben des aktuellen Planungsstandes mit den entsprechenden Bestandsgrößen
verglichen:
|
Bestand 2015 |
aktueller
Planungstand 16.03.2016 (voraussichtliche
Maße) |
Rampe Länge |
46,50 m ohne
Zwischenpodeste |
ca. 47,74 m mit drei Zwischenpodesten |
Rampe Breite oben |
2,98 m |
ca. 5,95 m |
Rampe Breite
unten |
2,95 m |
ca. 5,42 m |
Aufgrund der Verbreiterung der Rampe zum Gerbereitunnel wird die
Westliche Stadtmauer-straße in diesem Bereich verschmälert (Vergleich Breite
des Straßenraumes am oberen Zugang zur Rampe: Bestand 10,49 m und Planung 7,20
m). Nach der Neugestaltung des Gerbereitunnels wird deshalb auch die Westliche
Stadtmauerstraße und die Paulistraße entsprechend der beschlossenen
Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Aktualisierung 2011) als
eigenständige Baumaßnahme neu gestaltet. Pkw- und Lieferverkehr sowie auch der
während der Bergkirchweih verlagerte Busverkehr werden in Zukunft wie bisher
über diese Route geführt.
B) Licht- und Farbkonzept
Als Ergebnis der Bemusterung werden von den Teilnehmern folgende
Materialien und Farbgebungen zur Beschlussfassung durch den UVPA und somit für
die Realisierung vorgeschlagen:
1.
Tunnelinnenwände: Die Verkleidung der Tunnelinnenwände
erfolgt mit raumhohen Glaspaneelen, Oberfläche glatt, VSG-Scheibe, 12 mm aus 2
x ESG. Die Glaspaneele haben eine Bautiefe von ca. 10 cm und können zur Wartung
aufgeklappt werden. Die innen farbig folierten Glaspaneele haben mittig jeweils
10 cm breite LED-Lichtlinien, die die Grundbeleuchtung des Tunnels übernehmen.
Um die Blendwirkung der Lichtlinien hinter den weißen Flächen zu reduzieren,
soll in diesem 10 cm breiten Bereich zusätzlich ein mattiertes Plexiglas
aufgebracht werden. Als Leitfarbe des Tunnels wird ein kühles, frisches
Hellblau z.B. RAL 5024 Pastellblau oder RAL 5012 Lichtblau entsprechend der
Farbanalyse der historischen Innenstadt vorgeschlagen.
Ein helles Blau lässt den Tunneldurchgang sogleich optisch als weiten
Raum erscheinen.
2.
Tunneldecke: Die Tunneldecke soll passend zur farbigen
Wandverkleidung einen hellgrauen, monochromen Anstrich erhalten.
3.
Bodenbelag: Eine Empfehlung zum Bodenbelag konnte zur Bemusterung nicht getroffen
und soll daher im UVPA entschieden werden. (siehe Punkt C)
4.
Sichtfenster in der Schallschutzwand: Die bereits hergestellte Fensteröffnung am
oberen Zugang der Rampe erhält eine Festverglasung mit Klarglas. Der Fensterrahmen
aus Metall erhält eine Beschichtung mit DB 703 Eisenglimmer rau passend zur
Stadtmöblierung und wird indirekt beleuchtet.
5.
Schriftzug: Rechts neben dem Sichtfenster
wird zur besseren Wahrnehmung der Unterführung der einzeilige Schriftzug
„GERBEREITUNNEL“ in Großbuchstaben mit der Schriftart Futura Extended und einer
Buchstabenhöhe von ca. 22 cm angebracht. Der Schriftzug besteht aus flachen
Einzelbuchstaben aus Metall und wird mit DB 703 Eisenglimmer rau beschichtet.
Der Schriftzug wird nicht beleuchtet.
6.
Spiegel: Zwischen Tunnel und unterem Beginn der Rampe wird zur besseren Einsehbarkeit
der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer im Kurvenbereich eine Spiegelfläche,
bestehend aus normalem Spiegel hinter eine VSG-Scheibe montiert, angebracht.
7.
Stahlteile und Brüstungsgeländer: Für alle Stahlteile wird ebenfalls die
anthrazit-farbene Beschichtung mit DB 703 Eisenglimmer rau festgelegt. Die
eingespannten Brüstungsgeländer sollen mit Glasscheiben und alternativ mit
vertikalen Metallstäben ausgeschrieben werden.
C) Entscheidung zu
Bodenbelägen
Zum Bemusterungstermin wurden zwei Musterflächen in grau und anthrazit
hergestellt. Beide Flächen wurden aus Granitkleinsteinpflaster 10/10/10,
Oberfläche und Unterfläche gesägt und geflammt, erstellt. Durch die
vollflächige Verfugung mit einem speziellen Fugenmörtel wird eine ebene
Oberfläche erzielt. Nach dem Testfahren durch Rollstuhlfahrer im trockenen wie
im regennassen Zustand beurteilten diese den Bodenbelag als unerwartet positiv,
auch wenn ein Asphaltbelag ihrerseits bevorzugt würde. Da eine Priorisierung
hinsichtlich des Bodenbelages beim Bemusterungstermin nicht erfolgte, ist die
Entscheidung zum Bodenbelag für die Rampe, den Tunneldurchgang und die
Platzfläche am oberen Zugangsbereich der Rampe noch zu treffen.
Für die befahrbare Platzfläche am oberen Beginn zur Rampe hat die
Verwaltung vier Vorschläge zur Oberflächenbefestigung gemacht:
1.
Befestigung
in Asphaltbauweise, Kosten ca. 40 €/qm
2.
Betonwürfelpflaster
16/16/14 auf Drainbeton, Bettung und Fugenfüllung aus speziellen Materialien,
Kosten ca. 125 €/qm
3.
Granitgroßsteinpflaster
16/16/16 auf Drainbeton, Bettung und Fugenfüllung aus speziellen Materialien,
Kosten ca. 145 €/qm
4.
Ungebundene
Bauweise aus Rechteckpflaster mit Verschiebesicherung im
Fischgrät-/Limesverband, Kosten ca. 50 €/qm
Insbesondere für die Materialwahl der Platzfläche sind auch die
vorhandenen Materialien der angrenzenden Straßen zu berücksichtigen: Der
bereits fertiggestellte Bereich der Westlichen Stadtmauerstraße bis zum Bahnhof
ist mit gelbem Innenstadtstein befestigt. Die Paulistraße soll - wie bereits im
östlichen Teilabschnitt - den hellgelben Via Castello-Stein bzw. -platte
erhalten. Das bedeutet, dass an diesem oberen Zugang der Rampe mehrere
Materialien zusammentreffen. Aus gestalterischer Sicht sollte kein Material zusätzlich
aufgenommen werden, welches noch nicht im Bereich der historischen Innenstadt
vorhanden ist. Der Bodenbelag muss in diesem Kurvenbereich belastbar sein und
Reparaturen an den Schächten des Kanals ermöglichen. Um den oberen Zugang der
Rampe als überfahrbaren Kreuzungsbereich zu kennzeichnen und die Verkehrsaufmerksamkeit
zu erhöhen, ist ein Material erforderlich, welches sich von den gelblichen Tönen
des Innenstadtsteines und des Via Castello in Material und Farbe auffällig
abhebt. Bei der Ausgestaltung dieser Platzfläche ist zu berücksichtigen, dass
hier der Anteil des Rad- und Fußgängerverkehrs gegenüber dem Kfz-Verkehr
deutlich überwiegt. Folglich soll durch die Pflasterbauweise auch der Charakter
der Mischverkehrsfläche im verkehrsberuhigten Bereich betont werden und für
alle Verkehrsteilnehmer leicht erfassbar sein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag 3 zu folgen und die
Platzfläche (ca. 12 m x 14 m) mit grauem Granitgroßsteinpflaster 16/16/16,
Oberfläche gesägt, vollflächig verfugt, zu befestigen.
Im Bereich der Rampe und des Tunneldurchgangs soll sich dieser
Bodenbelag mit Granitkleinsteinpflaster 10/10/10, Oberfläche gesägt, vollflächig
verfugt, fortsetzen. Dies entspricht der Testfläche vom Bemusterungstermin, der
von den mobilitätseingeschränkten Bürgern getestet und neben Asphaltbelag für
gut befahrbar empfunden wurde. Im Bereich der Rampe steht ein grauer
Natursteinbelag im gewollten Farbkontrast zur rötlichen Sandsteinverkleidung
der Schallschutzwand. Eine Ausgestaltung der Rampe mit Pflasterbelag betont
zudem den Charakter als Gehweg und hilft dabei, die gefahrenen Geschwindigkeiten
des Radverkehrs möglichst gering zu halten. Da es sich bei der Rampe
verkehrsrechtlich weiterhin nur um einen Gehweg handelt, allerdings mit einer
Freigabe für den Radverkehr, ist die Benutzung für den Radverkehr auch nur in
Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
2012 wurde Dietz Joppien Architekten AG aus Frankfurt a.M. in
Zusammenarbeit mit lunalicht aus Karlsruhe mit der Erstellung des
Lichtkonzeptes beauftragt. Im UVPA wurde dieses Lichtkonzept am 10.07.2012 durch
den Lichtplaner Herrn Friedrich/lunalicht vorgestellt. (siehe UVPA-MzK vom
10.07.2012)
Der von der Verwaltung erarbeitete gestalterische Vorentwurf wurde am
16.10.2012 im UVPA beschlossen. Die Planung umfasste hierbei neben der
Bahnunterführung mit Rampe, Treppe und Zugängen auch die Bereiche der
angrenzenden Straßenräume Paulistraße und Westliche Stadtmauerstraße.
Die Zusammenarbeit mit der DB Projektbau GmbH gestaltete sich schwierig.
Aufgrund der immensen Bauzeitverzögerungen seitens der DB mussten auch die
städtischen Maßnahmen jeweils neu terminiert werden. Problematisch war zudem,
dass die DB den genauen Verlauf der neuen Schallschutzwand (SSW) z.T. mit
räumlichen Versätzen mehrfach änderte. 2014 wurde eine Einigung zwischen der DB
Projektbau GmbH und der Stadt Erlangen hinsichtlich eines geradlinigen Verlaufs
der SSW erzielt, der aber zugleich die geplante Verbreiterung der Rampe
schmälerte.
Ab Oktober 2014 wurde ein Teilbereich der Schallschutzwand (SSW) im
Bereich der Westlichen Stadtmauerstraße errichtet und ab März 2015 mit den
Sandsteinplatten in Assoziation zur früheren Stadtmauer verkleidet. Die
geplante Kanaldurchpressung von EBE an diesem Standort erfolgte ab November
2014.
Am 07.07.2015 fand vor Ort eine Bemusterung zum Farb- und Lichtkonzept
statt, mit der Teilnahme von: Vertreter der mobilitätseingeschränkten Bürger
(Zentrum Selbstbestimmtes Leben - ZSL), Bayrischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V. (BBSB), Seniorenbeirat, Behindertenbeauftragter der
Stadt, Vertreter der Stadtratsfraktionen, Vertreter der Verwaltung und die
beauftragten Planer.
Weitere Abstimmungsgespräche mit den Vertretern des Bayerischen Blinden
- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB) und dem städtischen
Behindertenbeauftragten wurden im Januar 2016 durchgeführt. Diese werden auch
im weiteren Planungsverlauf beteiligt, um deren spezielle Anforderungen soweit
wie möglich in die Planung einzuarbeiten. Seitens des BBSB wurde z.B.
empfohlen, am oberen und unteren Beginn der Treppe weiße Bodenindikatoren
(Noppen über die gesamte Treppenbreite, Tiefe von 60 cm) einzubauen und die
jeweils obersten und untersten Stufen mit einem Leuchtdichtekontrast zu
markieren.
Da im Kontext mit der Verbreiterung der Rampe auch der Straßenraum eines
Bereichs der Westlichen Stadtmauerstraße verändert wird, wurde am 01.02.2016
hierzu die 1. Bürgerbeteiligung mit den Eigentümern, die Anwohnern und den
Gewerbetreibenden des voraussichtlichen Geltungsbereiches durchgeführt.
Als nächster Schritt erfolgt nach diesem UVPA-Beschluss der
BWA-Beschluss zur Gesamt-maßnahme Gerbereitunnel und die Vorbereitung der
weiteren Projektschritte.
Die Neugestaltung des
Tunneldurchgangs und der Zugänge einschließlich der Rampe kann aus statischen
Gründen erst realisiert werden, wenn die bahnseitige Stützwand erneuert und die
vorhandenen Abstützungen entfernt wurden. Für den Abbruch der vorhandenen
Stützwand sowie die Herstellung der neuen Stützwand ist eine Vollsperrung der
Rampe und der Westlichen Stadtmauerstraße erforderlich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Auf der Basis der aktuellen
Kostenberechnung vom Ing.-Büro LAP, Stand 24.06.2016, wurde die Kostenschätzung
für die Maßnahme mit Gesamtkosten von ca. 1,2 Mio. € ermittelt. Diese Kosten
beinhalten Baukosten und Planungskosten. Bei dieser Kostenschätzung ist zu
beachten, dass es sich ausschließlich um die Kosten für die Stützwand, die
Gestaltung des Tunnels und der Stützwand, die Verkleidung der bahnseitigen Wand
und der Rampe handelt. Maßnahmen in den anschließenden Straßen einschließlich
der befestigten Flächen an den Zugängen der Rampe und der Treppe sind hierbei
nicht enthalten, d.h. diese Kosten berücksichtigen lediglich die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der angrenzenden Straßenräume.
Die Realisierung der Maßnahme Gerbereitunnel soll aus zwei Programmen gefördert werden:
Die Verbreiterung der Rampe soll durch FAG-Mittel gefördert werden (gemäß den Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger). Hierbei wird mit einer Förderquote von ca. 50% der anrechenbaren Kosten gerechnet.
Die Aufwendungen für die gestalterische Aufwertung von Rampe und Tunnel werden durch Städtebaufördermittel aus dem Bund-Länder Programm „Aktive Zentren“ mit 60% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Die konkrete Zuordnung der einzelnen Kosten zu dem jeweiligen Förderprogramm wird noch in Abstimmung mit dem Fördergeber rechtzeitig vor der Zuwendungsbeantragung erfolgen.
Investitionskosten
gesamt: |
€ 1.200.000,- |
bei IPNr.: 541.8011 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
850.000 € sind vorhanden auf
IvP-Nr. 541.8011 (HH-Ansatz 2016: 25.000 €,
Invest.-Programm 2017:
25.000 €, 2018: 500.000 €, 2019: 300.000 €)
375.000 € sind noch nicht vorhanden. Anmeldung zum HH 2017 ist erforderlich.
Die Mittel werden
voraussichtlich in folgenden Jahren benötigt:
2017:
+25.000 €, 2018: +200.000 €, 2019:
+150.000.
Anlagen:
Anlage 1 Plan zur Gestaltung des Gerbereitunnels
Anlage 2 Lichtkonzept Beschreibung
Anlage 3 Visualisierung zum
Lichtkonzept