Wirtschaftsplan 2017
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der Wirtschaftsplan 2017 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vollzug der
zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2017 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2017 im BWA am
11.10.2016
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2017 im StR am 27.10.2016
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2017 des Entwässerungsbetriebes
soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der
Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 11.10.2016 begutachtet und gemäß § 13
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2016
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2017 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2017 ein bilanzielles Jahresergebnis von 120.782
Euro prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2017 verwiesen, welcher
den Mitgliedern der Organe bereits vorab zugesandt wurde.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: