Betreff
Ausbau Büchenbacher Damm
DA Bau-Beschluss der Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/148/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau des Büchenbacher Damms gemäß den aufgeführten Plänen

  3 Lagepläne              M 1:   500                   Unterlage        2-1607.1.1 bis 1.3

  3 Höhenpläne           M 1: 500/50                Unterlagen      2-1607.3.1 bis 3.3

  1 Regelquerschnitt   M 1:     50                   Unterlagen      2-1607.4

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß Beschluss des UVPA vom 14.06.2016 sollen u.a. die Fahrbahnen des Büchenbacher Damms zwischen Kernbergstraße und Regnitz auf einer Länge von rund 1.630 m einschließlich der insgesamt ca. 1.450 m langen Ein- und Ausfahrrampen erneuert und eine statische Busspur angelegt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der vorhandene Aufbau der Fahrbahnen des Büchenbacher Damms entspricht aufgrund des vorhandenen Schadensbildes in Verbindung mit den vorhandenen Asphaltschichtdicken nicht mehr den aktuellen und künftigen Verkehrsbedürfnissen. Die vorhandenen passiven Schutzeinrichtungen auf den Brückenbauwerken und den sich anschließenden Dammstrecken sind veraltet und entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelwerken. Die Entwässerung des Büchenbacher Dammes erfolgt in weiten Bereichen ungeregelt in das Gelände bzw. in vorhandene Gewässer (MD-Kanal, Regnitz).

Vor diesem Hintergrund wurde das Ing.-Büro Höhnen & Partner, Bamberg, mit der Ausarbeitung einer Entwurfsplanung beauftragt, dass die o.a. verkehrssicherheits- und umweltrelevanten Defizite erfasst und einer regelkonformen, verkehrssicheren und den Umweltbelangen gerecht werdenden, aber auch wirtschaftlichen Lösung zuführt.

Geplant ist eine Oberbauverstärkung mit Austausch der bestehenden Asphaltdeck- und -binderschichten. Zusätzlich zur Oberbauertüchtigung sind folgende ergänzende Maßnahmen geplant:

     Statische Busspur stadteinwärts auf der nördlichen Fahrbahn mit entsprechenden Busschleusen zwischen der Rampe Schallershofer Straße und der Brücke über die Regnitz in Fahrtrichtung Erlangen

     Neuordnung der Fahrstreifen für den MIV auf der Hauptfahrbahn

     Neukonzeption der passiven Schutzeinrichtungen entsprechend den aktuellen technischen Regelwerken auf der Strecke und sämtlichen Brückenbauwerken

     Neukonzeption der Straßenentwässerung entsprechend den gewässerschutzrechtlichen Anforderungen

Durch die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen soll der Büchenbacher Damm den zukünftigen verkehrlichen Anforderungen wie auch den Umweltbelangen gerecht werden.

Die Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die vorliegende Planung ist mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Zusammen mit den o.g. Maßnahmen werden aus Synergiegründen zwei Brückenbauwerke (Flutbrücke Regnitz und MD-Kanal-Brücke) saniert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die  Ausführungsplanung zu beauftragen, die Baumaßnahme Ende 2016 auszuschreiben und ab März 2017 baulich umzusetzen.

Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme (Straßen- und Brückenbauarbeiten), der äußeren Rahmenbedingungen (Anlieger, Umleitungsverkehr, etc. ) und des für die Größe der Maßnah-me sehr begrenzten Zeitfensters (Bauzeit März-Dezember 2017) muss die Ausschreibung ins-besondere auch zur Erzielung eines wirtschaftlichen Angebotes bereits Anfang Dezember 2016 veröffentlich werden.

Gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2017 sind bei IP.-Nr. 541.922 derzeit (Stand:22.07.2016) Hausmittels wie folgt vorgesehen:

                  2017                2.900.000,-€

VE`s für    2018ff             2.000.000,-€

                  2018                1.700.000,-€

                  2019                   300.000,-€

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Ausschreibung vor der Submis-sion zurückgezogen werden müsste, wenn im Januar 2017 durch den Stadtrat beschlossenen Haushalt keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt werden würden. In diesem Fall hätten die anbietenden Firmen gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung des Aufwandes für die Angebotsbearbeitung.

Die Terminplanung für die Fahrbahnerneuerung, wurde in Abhängigkeit von der Brückenbau-maßnahme am Herzogenauracher Damm durch das Staatliche  Bauamt, für das Jahr 2017 vorgesehen. Auf Grund der umfangreichen Bauarbeiten insbesondere die Arbeiten an den Brückenbauwerken muss mit den Bauarbeiten bereits im März 2017 begonnen werden. Es sind 2. Bauabschnitte vorgesehen, begonnen wird auf der Nordseite von März`17 bis Juli`17 und im Anschluss die Südseite von Juli 2017 bis Dezember 2017.

Der Verkehr wird während der gesamten Bauzeit für beide Richtungen jeweils einspurig gere-gelt. Für die Asphaltierungsarbeiten im Bereich der Anschlussrampen wird je Rampe eine Voll-sperrung von ca. 14-Tagen erforderlich.

Der Zuwendungsantrag für diese Maßnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristge-recht zum 12.08.2016 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Straßenbau: 3.800.000 €

Brückenbau: 1.000.000 €

4.800.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten
Jährliche Unterhaltskosten:

Straßenbau: ca. 50.000,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2017 derzeit
                  (Stand: 22.07.2016) auf IvP-Nr. 541.922 wie folgt vorgesehen:

                                         2017                2.900.000,- €
                  VE's für           2018 ff                        2.000.000,- €
                                         2018                1.700.000,- €
                                         2019                   300.000,- €

             sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


                                                                                                          26.09.2016, gez. Deuerling

Anlagen:        Übersichtskarte – Anlage 1

                        Übersichtslageplan –Anlage 2